Beiträge von eisi

    Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Das würde nur zwischen b2b zählen. Steht aber sicher auch so dort, sonst wäre das abmahnfähig. ;)


    Kommt hin:

    Zitat

    AGB von handy24
    § 11 Schlussbestimmungen
    (3) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Wiesbaden.


    Also kannst Klage einreichen wo du lustig bist!? ;)
    caoz, was sagt deine Juristin?


    Nachtrag:
    Ich habe zum Thema Mahnverfahren folgende recht gute Seite gefunden:


    IHK Frankfurt a. Main
    Dort heißt es zum obigen Thema :
    Die Durchführung des Mahnverfahrens liegt in der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts. Auf die Höhe des Streitwerts kommt es nicht an.


    Nach der Zivilprozessordnung ist örtlich zuständig das Gericht am Sitz des Antragstellers, nicht des Antragsgegners.
    Allerdings gibt es dafür wohl ein zentrales "Mahngericht" je Bundesland.
    In dem Fall kommt es also drauf an wo ihr wohnt.
    Für BaWü ist es wohl Stuttgart.


    Was ist eigentlich von soetwas zu halten:
    http://www.letzte-mahnung.de/
    ??


    Weitere Infos auch hier:
    http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm


    Zwei Fragen dazu habe ich noch:
    Muss ich den Schuldner (also handy24) zuerst vorgerichtlich anmahmen?
    "-" und in Verzig setzen?
    Oder kann ich direkt den gerichtlichen Mahnbescheid erwirken (lassen)?


    Ich habe mehrfach davon gelesen, daß der Mahnbescheid hauptsächlich bei Geldforderungen anwendung findet. Hier geht es aber ja nicht direkt um Geld (sondern um die Handys)! Spielt das ne Rolle, oder kann man das direkt "in Geld umrechnen"?


    2. Nachtrag:
    Ich hab da grad ne ganz fiese Idee...
    Wie wäre es bei dem Händler ganz normal (ohne Verträge) die fehlenden Handys zu bestellen und einfach nicht zu bezahlen? Bei einer Zahlungsaufforderung könnte man ja auf die nicht gelieferte Ware verweisen.
    Wäre sowas rechtlich haltbar?

    Steht dazu nicht etwas in den AGB von handy24!?
    "Gerichtsstand ist blablabla..."
    Oder würde das nicht zählen?

    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Also bei Ebay hat er nun ja schon einige negative Bewertungen wegen diesem Prozedere erhalten. Da findet man sicher auch noch Mitstreiter ;). Mh, also zivilrechtlich auf Vertragserfüllung verklagen, und ne Anzeige wegen Betruges?


    greetz


    Werde mich mal bei Ebay umschauen... ;)


    So würde ich das auch machen:
    Frist setzen auf Vertragserfüllung, wenn da nix kommt (wird nix kommen...) dann Mahnbescheid erwirken und parallel Anzeige wegen Betrug. (Ist das Betrug...?)


    booner! Hiiiilfe....! :D

    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    So, ich war heute noch mal bei einer anderen Rechtsberatung. Klage auf Vertragserfüllung ist wohl der einzige Weg,nur ob sich das lohnt ist halt die Frage... .


    Gibbet hier noch weiter Geschädigte die sich sowas anschließen würden!? Gerne auch per PN!

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    worauf beziehst du dich? Auf das fernabsatzwiderrufsrecht? Das gleiche spiel kannst du bei jedem onlineshop treiben.


    Ok, kapiert.
    Der VK war gewerblich, und dem Käufer steht ein Widerrufsrecht zu auch wenn (oder eben gerade nicht) es eine "Versteigerung" war.
    Richtig so?


    Wie ist das aber wenn zwei Private handeln?
    War das nicht so bei dem BMW Cabrio so?