ZitatOriginal geschrieben von pitmeister
Flipp doch nicht aus! Ich hab ganz normal gefragt, also Ganz Locker bleiben :cool:
Solche Fragen fallen aber immer im selben zZusammenhang, und das bestimmt schon zum hundertsten mal... ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von pitmeister
Flipp doch nicht aus! Ich hab ganz normal gefragt, also Ganz Locker bleiben :cool:
Solche Fragen fallen aber immer im selben zZusammenhang, und das bestimmt schon zum hundertsten mal... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von leibi111
Das würde nur zwischen b2b zählen. Steht aber sicher auch so dort, sonst wäre das abmahnfähig.
Kommt hin:
ZitatAGB von handy24
§ 11 Schlussbestimmungen
(3) Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Wiesbaden.
Also kannst Klage einreichen wo du lustig bist!? ![]()
caoz, was sagt deine Juristin?
Nachtrag:
Ich habe zum Thema Mahnverfahren folgende recht gute Seite gefunden:
IHK Frankfurt a. Main
Dort heißt es zum obigen Thema :
Die Durchführung des Mahnverfahrens liegt in der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts. Auf die Höhe des Streitwerts kommt es nicht an.
Nach der Zivilprozessordnung ist örtlich zuständig das Gericht am Sitz des Antragstellers, nicht des Antragsgegners.
Allerdings gibt es dafür wohl ein zentrales "Mahngericht" je Bundesland.
In dem Fall kommt es also drauf an wo ihr wohnt.
Für BaWü ist es wohl Stuttgart.
Was ist eigentlich von soetwas zu halten:
http://www.letzte-mahnung.de/
??
Weitere Infos auch hier:
http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm
Zwei Fragen dazu habe ich noch:
Muss ich den Schuldner (also handy24) zuerst vorgerichtlich anmahmen?
"-" und in Verzig setzen?
Oder kann ich direkt den gerichtlichen Mahnbescheid erwirken (lassen)?
Ich habe mehrfach davon gelesen, daß der Mahnbescheid hauptsächlich bei Geldforderungen anwendung findet. Hier geht es aber ja nicht direkt um Geld (sondern um die Handys)! Spielt das ne Rolle, oder kann man das direkt "in Geld umrechnen"?
2. Nachtrag:
Ich hab da grad ne ganz fiese Idee...
Wie wäre es bei dem Händler ganz normal (ohne Verträge) die fehlenden Handys zu bestellen und einfach nicht zu bezahlen? Bei einer Zahlungsaufforderung könnte man ja auf die nicht gelieferte Ware verweisen.
Wäre sowas rechtlich haltbar?
ZitatOriginal geschrieben von caoz
Also bei Ebay hat er nun ja schon einige negative Bewertungen wegen diesem Prozedere erhalten. Da findet man sicher auch noch Mitstreiter ;). Mh, also zivilrechtlich auf Vertragserfüllung verklagen, und ne Anzeige wegen Betruges?
greetz
Werde mich mal bei Ebay umschauen... ![]()
So würde ich das auch machen:
Frist setzen auf Vertragserfüllung, wenn da nix kommt (wird nix kommen...) dann Mahnbescheid erwirken und parallel Anzeige wegen Betrug. (Ist das Betrug...?)
booner! Hiiiilfe....! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von a-meise1
Ahh ist das schrecklich. Ich brauche weder nen neuen Vertrag, noch ein neues Handy. Trotzdem juckt es angesicht solcher Angebot doch gewaltig in den Fingern.
Man ist das fies. - Ich weiß, irgendwie krank....
Nee, in deinem Fall einfach nur rentabel... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von kues
Aber zusätzlich doch auch noch der kleine Hinweis darauf, daß man es außerhalb von ebay beim gleichen Verkäufer etwas billiger bekommt.
Ok, das hatte ich übersehen... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von booner
worauf beziehst du dich? Auf das fernabsatzwiderrufsrecht? Das gleiche spiel kannst du bei jedem onlineshop treiben.
Ok, kapiert.
Der VK war gewerblich, und dem Käufer steht ein Widerrufsrecht zu auch wenn (oder eben gerade nicht) es eine "Versteigerung" war.
Richtig so?
Wie ist das aber wenn zwei Private handeln?
War das nicht so bei dem BMW Cabrio so?
ZitatOriginal geschrieben von mr. k
Manchmal lohnt es sich auch, die Internetpräsenz des eBay-Verkäufers anzuschauen:
Und was heißt das jetzt?
Genau, das was ich oben geschrieben habe! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von booner
Ja.
Ist ja interessant, aber dann könnte man bei Ebay ja Schindluder sonder gleichen treiben!? Kaufen, sich überlegen "ach nee, doch lieber nicht", zurückktreten und der VK ist der Arsch!? Oder wie?