Hallo!
Gibt es nicht. Außer einen abschließbaren Schrank. Oder ihr hängt ein Schild auf dass das nicht genehmigte Entfernen von Steckern aus Steckdosen mit 5,- Euro Gebühr und einem Hausverbot von 6 Monate belegt wird.
Gruß, René
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Hallo!
Gibt es nicht. Außer einen abschließbaren Schrank. Oder ihr hängt ein Schild auf dass das nicht genehmigte Entfernen von Steckern aus Steckdosen mit 5,- Euro Gebühr und einem Hausverbot von 6 Monate belegt wird.
Gruß, René
Umso besser für die Reisenden. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
(...) weil ich das auf A4 ausgedruckte Ticket beim QR-Code geknikt hatte (...)
Das nächste Mal an einer anderen Stelle knicken. Dann kann der QR-Code auch sauberer gelesen werden.
ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
(...) obwohl niemand der reserviert hätte, auf diesen Sitzen sitzen wollte (...)
Das war aber nicht richtig vom Zugbegleiter. Man darf sich sehr wohl auf den Platz setzen. Aufstehen muss man erst auf Verlangen des Reservierenden. Kommt nach 30 Minuten keiner darf man sitzen bleiben.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
(...) Warum lasst Ihr die Sachen von Bofrost anliefern (...)
Weil es nicht alles in den Supermärkten gibt. Knödel z.B. gibt es zumindest hier bei uns nicht im Supermarkt.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
(...) Schmeckt das Bofost-Zeug besser (...)
Geschmackssache. Teilweise schmeckt es wirklich besser.
Hallo!
Ich nutze Bofrost auch. Da ich allein lebe ist der Preis in Ordnung. Bevor ich mich hinstelle und selber koche, wovon ich meist einen Teil wegschmeißen oder drei Tage daran essen müsste, nehme ich lieber Bofrost. Das spart am Ende Zeit und Geld. Und die Fertiggerichte von den Discountern möchte ich noch nicht einmal meinem ärgsten Feind antun.
Gruß, René
Du brauchst nur noch einmal ein Frist setzen (7 Werktage). Danach kannst Du zurücktreten, da ja keinerlei Leistung erbracht wird. "Nachbesserungsversuche" in dem Sinne gibt es nicht, da die Vermittlungstechnik dem Anbieter gehört. Man hat Anspruch auf die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung.
Wichtig ist dass man zurücktritt, nicht kündigt. Das ist ein großer Unterschied.
ZitatOriginal geschrieben von maretzky
(...) reicht die Bestätigung per Mail über den Eingang des Widerrufes? (...)
Wenn der Händler oder der Anbieter (in seinen Bedingungen) Kündigungen per Email akzeptiert gelten auch automatische Eingangsbestätigungen als Zugangsbestätigung. Ist die Kündigung bzw. der Widerruf per Email nicht Vertragsbestandteil dann kann es sein dass die automatische Eingangsbestätigung nichts als Zugang des Widerrufs anerkannt wird. Leider anerkennen Gerichte Kündigung/Widerruf nur per Einschreiben oder Faxbestätigung, per Email reicht vielen Gerichten nicht aus. Kündigung/Widerruf betreffend ist das deutsche Gesetz noch immer bei Fax und Brief hängen geblieben, Email ist den Firmen vorbehalten.
ZitatOriginal geschrieben von maretzky
(...) der Vertrag sollte ja noch unterschrieben an Handybude.de gesendet werden, was natürlich nicht passiert ist. Trotzdem wurde er freigeschaltet, ist das normal? (...)
Ohne Unterschrift kein gültiger Vertrag. Es sei denn man setzt die SIM-Karte ein, dann resultiert daraus ein konkludentes Handeln. Und wenn man nichts unterschrieben hat muss man m.E. auch nichts widerrufen.
Hallo!
Eine Fristsetzung per Einschreiben ist zwingend erforderlich um einen Nachweis zu haben. Zahlen muss man nur wenn auch eine Leistung erbracht wird.
Gruß, René
Hallo!
Da würde ich doch eher mal zu meinem Mobilfunkanbieter gehen und den Vertrag prüfen lassen. Wenn Du noch das S2 hast wirst Du sicher noch einen Uralttarif haben. Mit einem aktuellen Tarif fährst Du vielleicht besser als mit Ratenzahlung.
Gruß, René
ZitatOriginal geschrieben von Brice
(...) permanent in der Steckdose (...)
Ist der Mensch schon so bequem geworden dass er noch nicht einmal nur einmal (oder maximal zweimal) im Monat zum Aufladen das Ladegerät anstecken und nach dem Laden wieder abstecken kann? Eine solche Bequemlichkeit ist für mich kein Argument "Smart Home" anzuschaffen.