Beiträge von oliosa

    so! Obwohl ich es nicht so recht einsehen mag, dass man mir nicht vorher ein Angebot machen kann, habe ich mein Handy zur Wandlung im entsprechenden Shop abgegeben.
    Ist schon wieder 3 Wochen her. Heute frage ich nach, was denn nun mit dem Handy sei. Antwort: Da wo wirs einschickt haben wollten die 3 Reparaturbelege.
    SAge ich dass im Bgb ja klar drin steht dass 3 langen
    Antwort: Ja sie hättens dann nochmal eingeschickt, das kommt manchmal vor dass die 3 Belege wollen, aber bis Mitte nächste Wocher müssts da sein....



    ohne Worte!

    @ fradi: daran habe ich auch schon gedacht. Werde ich vielleicht auch noch machen. Habe allerdings die Frau von der Kundenbetreung gefragt, ob ich nicht zu einem anderen O2-Shop gehen könne. Sie sagte mir, dass das nicht gehen würde, ich müsste zu dem Shop gehen, wo ich das Handy her habe.

    @ topfblume: alles schon geschehen, mit allen Belegen, und der FAxbestätigung die darlegt, dass ich adie Belge schon im September beim Händler gefaxt hatte. Kam nur ein 0815-Schreiben zurück, dass ich in den Shop gehen soll um zurückzutreten und das Handy zur Wandlung an den Shop bringen soll. Als ich dann bei der Sachbearbeiterin anrief, und nachfragte, wie das jetzt konkret vonstatten gehn soll, kannte Sie nicht mal den Unterschied zwischen Wandlung und Rücktritt, war für Sie alles das selbe. Ich solle in den Shop gehen, mein Handy abgeben, und dann 2 Wochen warten, bis ich ein Angebot bekäme, wieviel ich für ein anderes Handy draufzahlen müsse. Ein andere Möglichkeit gäbe es nicht!

    tja, anscheinend nicht...


    ich habe nun mal an die O2- Kundenbetreuungeine letzte FRist gesetzt, mir zu sagen, was denn nun ihr Angebot sei. Das darf doch nicht so schwer sein, mir zu sagen was Sache ist, ohne dass ich das Handy einschicke.


    Wahrscheinlich wird aber wieder dieselbe ahnunlose "Beschwerdemanagerin" den Fall bearbeiten. Wüßte aber nicht wohin ich mich sonst wenden sollte... direkt an die Zentrale? oder nen andern Bearbeiter verlangen?

    @ celine:
    tja, so kenn ichs normal auch...
    Nur, was macht man wenn man nen o2 Partnershop erwischt hat, in dem nur windige Geschäftsleute ihr Unwesen treiben. In einem o2-partnerShop, bei welchem man zu seinem Vertrag ein Handy mit Vodafone-Branding bekommt.
    In einem Shop der einem nach dem die Belege eingereicht wurden, 3 Wochen später, auf Anfrage eröffnet, dass man 3 Reparaturversuche braucht. Nachdem ich auf das Bgb verwiesen habe, war das Thema gegessen. Es hiess, die Wandlung werde beantragt, man würde mich anrufen.
    Kam 3 Wochen nix, also hab ich angerufen. Dann hiess es man habe die Reparatur belege nicht. Als ich die Faxbestätigung vorlegte, hiess es dass auf den Belegen nicht ersichtlich sei, dass das Gerät nach Reparatur auch tatsächlich funktionierte. Also hab ich mir vom Repair-center noch diesen SAtz reinschreiben lassen.
    Dann Wiederum hiess es ich müsse mein Handy abgeben.. usw...


    Beim O2 Shop war ich Anfang September zum ersten Mal und habe die Belege abgegeben. Seit dem ist imimer noch nichts passiert, und mein Handy kaputt.


    Ich hatte daher gehofft bei O2 direkt etwas zu erreichen, doch anscheinend, ist auch das nicht machbar

    O2s Auslegung des BGBs...!


    ich habe im Dezember 2005 meinen o2-Mobilfunkvertrag in einem O2-Partnershop verlängert und in diesem Zusammenhang ein neues Gerät erworben (Sony-Ericsson w 800i) mit einer Zuzahlung von 179,00 €.


    Dieses Gerät ist seit ca. Juni 2006 defekt, es schaltet bei der geringsten Erschütterung, teilweise sogar während des Telefonierens, ab.
    Es wurde daraufhin zwei mal im Repair-center von Sony-Ericsson repariert. Nach wie vor funktioniert das Gerät jedoch nicht.
    Ein drittes Mal einschicken möchte ich nicht, es würde auch nichts bringen, da dieser Fehler nicht zu beheben ist.


    Ich war daher im O2-Partnershop, bei dem ich das Gerät erworben habe und habe auch mit der O2-Kundenbetreuung direkt gesprochen, um meine gemäß BGB definierten Rechte, nämlich Wandlung oder Vertragsrücktritt, geltend zu machen.


    Folgendes wird mir jedoch übereinstimmend gesagt:
    Ich muss das Gerät beim o2-Partnershop abgeben. Dieser würde es bei O2 einschicken. Dann würde von Seiten von O2 festgelegt werden, zu welchen Konditionen und mit welcher Zuzahlung ich ein neues Gerät erwerben könnte. Wenn ich dann nicht mit den Konditionen einverstanden wäre, hätte ich „Pech“ gehabt. Vorher sagen, welche Konditionen das sein werden, kann man mir nicht. Ich muss erst das Handy einschicken.


    Daraufhin fragte ich, wie es denn mit einem Vertragsrücktritt sei, der mir laut BGB zusteht. Wenn ich das Handy einschicken würde, würde ich doch praktisch einer Wandlung zustimmen. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich so oder so an den Partnershop und an O2 gebunden sei, ich könne nicht zurücktreten, sondern müsste das Angebot von O2 abwarten.
    Alternativ könnte ich auch einen Gerätetausch machen, wenn ich nicht zuzahlen will: Dann würde ich ein Gerät bekommen welches ein anderer Kunde zur Reparatur eingeschickt hat. Dies wären die einzigen zwei Möglichkeiten.


    Was dann mit der Garantie sei, fragte ich. Antwort: „Es stünde mir frei, das Gerät so oft ich will, in den zwei Jahren einzuschicken“.
    Wie beschrieben war das Gerät schon zwei mal, insgesamt über sechs Wochen in Reparatur, ohne jegliche Verbesserung, so dass ich nicht sehe, was dies bringen soll.


    Fazit: Als Belohnung dafür, dass mein Handy sechs Wochen in Reparatur war und immer noch defekt ist, soll ich mein Gerät einschicken und ein mir zum jetzigen Zeitpunkt unbekanntes Angebot von O2 abwarten. Alternativ bekäme ich höchstens ein gebrauchtes schon einmal repariertes Gerät. Und gebunden sei ich so oder so, ich müsse also mehr oder weniger das Angebot von O2 annehmen.


    Ich empfinde diese Vorgehensweise als reine Willkür. Ich werde daher klagen und empfehle jedem dem ähnliches zugestossen ist auch zu klagen.


    Dieses Verhalten ist in keiner Weise rechtskonform, noch trägt es zur Kundenbindung bei.