Beiträge von Captain_Oats

    ACHTUNG: Das Angebot von Handyagent24 ist alles andere als seriös!


    Auf der Homepage bestellt man einen Vodafone "Duo All in One Vertrag" für 19,90/Monat (2 Verträge a 9,95 Euro). Die ersten 3 Monate soll man von der Grundgebühr befreit sein. Erst im Kleingedruckten steht, dass es sich um einen Debitel-Vertrag handelt.


    Der Hammer kommt aber noch, wenn man die Vertragsunterlagen erhält. Dort steht nun nichts mehr von "Duo All in One", sondern es sollen 2 Verträge "Vario Pro" abgeschlossen werden mit 24,90 GG im Monat!!! Dazu wird noch das "Vodafone Volume Pack" aktiviert, welches die ersten 3 Monate wohl kostenlos ist, danach aber gekündigt werden muss, sonst wird es kostenplichtig!
    Davon steht natürlich nichts in den Vertragsunterlagen.


    Auf Nachfrage bei Handyagent24 heißt es, man müsse den Vertrag nach 3 Monaten auf einen günstigeren umstellen lassen. Die Kosten würde von Handyagent übernommen. Ein Vertragswechsel kostet 30 Euro pro Vertrag. Auch hiervon stand nichts in dem Angebot!


    Die angegeben 3-monatige Grundgebührbefreiung erhält man nur, wenn man innerhalb von sieben Tagen eine SMS an Debitel sendet. Damit erlischt aber das Widerrufsrecht bei Debitel. Man hat dann also zwei unwiderufbare Debitel-Verträge für zusammen 50 Euro/Monat an der Backe, bevor man das iPhone hat, da dieses wohl eine Lieferungsfrist von über 2 Wochen hat (Aussage von Handyagent).


    Im "Worst-Case" hat man hat kein iPhone und darf 1200 Euro für zwei Debitel-Tarife zahlen und Handyagent macht pleite.


    Ich würde dringend davon abraten dieses Angebot wahrzunehmen, da der Händler hier nicht mit offenen Karten spielt. Ob das Verhalten von Handyagent schon in den Bereich des Betrugs reicht, müssten Anwälte klären. Zumindest ist das Vorgehen von Handyagent wohl von Seiten der Konkurrenz sicherlich abmahnfähig.


    Zu dem Thema siehe auch den Thread bei Gulli: http://board.gulli.com/thread/…e-garantie-fr-480-euro/7/

    Ein Tipp für alle, denen das Warten auf die Umstellung zu O2 zu lange dauert:


    Ich hatte am 15.10.07 den Antrag zu Handytick geschickt und von O2 einen Anschlusstermin am 02.01.08 bekommen - also über zweieinhalb Monate später.


    Daraufhin rief ich bei der O2-Hotline an und machte ziemlichen Druck. Da ich anscheinend eine noch "unerfahrene" Mitarbeiterin am Telefon hatte, verriet sie mir, dass O2 die Umstellung doch beschleunigen kann. Sie hätte Zugriff auf die Terminverwaltung des Telekom-Technikers und könne mich "noch dazwischen schieben".
    Eine Woche später hatte einen Termin mit dem Telekom-Menschen. Die Umstellung klappte wunderbar.
    Und das Beste: Für die "Unannehmlichkeiten" muss ich die Grundgebühr zweimal nicht zahlen!

    @phonesparadies:
    Natürlich ist hier ein Schaden entstanden! Der Kunde hat einen ANSPRUCH auf den Vertrag. Wenn er diesen nicht zu den vereinbarten Konditionen erhält, muss der Verkäufer die Mehrkosten ersetzen.
    Wohin kämen wir denn, wenn der der Käufer das Risiko trägt, dass der Verkäufer nicht seinen angestrebten Gewinn macht. Dafür ist der Verkäufer verantwortlich - sonst niemand.


    Das ist eben Marktwirtschaft: Jeder hat seine Angebote genau zu kalkuieren und Verträge sind zu halten!

    Hallo,


    meiner Einschätzung nach ist die Rechtslage folgendermaßen:


    1. Vertragspartner ist topmobil4you! Ob sich topmobil4you eines Vertriebspartners wie HVS bedient ist nicht wichtig.


    2. Vertragsschluss -ist auf 2 Arten denkbar:


    ERSTE MÖGLICHKEIT
    Der Kaufvertrag für das Handy wurde unter der auflösenden Bedingung der Freischaltung durch Vodafone geschlossen, d.h. wenn VF den Vertrag nicht freischaltet ist der Kaufvertrag rückwirkend vernichtet.
    Reihenfolge: Erst Kaufvertrag, dann VF-Vertrag.
    Aber: Der Verkäufer hat sich in diesem Angebot verpflichtet die Unterlagen an Vodafone weiterzuleiten!
    Tut er dies nicht oder zu spät, ist er dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet.


    ZWEITE MÖGLICHKEIT
    In dem Angebotstext des Verkäufers heißt es:
    "Die Abgabe Ihres Sofortkauf-Gebots ist verbindlich. Ein rechtskräftiger Kaufvertrag kommt jedoch erst mit der Aktivierung Ihres Vertrages durch den Provider zustande."
    Unterschied: Erst VF-Vertrag, dann Kaufvertrag!
    Fraglich ist, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist oder ob sie eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. §307 BGB darstellt.
    Unabhängig davon hat auch hier der Verkäufer natürlich die Pflicht die Unterlagen zeitnah an Vodafone weiterzuleiten.
    Tut er dies nicht hat er für den Schaden durch die Verzögerung aufzukommen.


    Eine Störung der Geschäftsgrundlage kommt aus den bekannten Gründen nicht in Betracht: Es gilt auch hier der Grundsatz "Vertäge sind zu halten".


    Von daher sollte man hier ernsthaft überlegen gegen den VK vorzugehen.