Jaja, es geschehen noch Zeichen und Wunder: das mit dem Rücksenden der SIM-Karte stand sogar nochmal ausdrücklich in der Kündigungsbestätigung. Ich denke aber Einwurfeinschreiben (mit Umschlag füllen vor Zeugen) reicht aus.
Gruß
PaulP
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Jaja, es geschehen noch Zeichen und Wunder: das mit dem Rücksenden der SIM-Karte stand sogar nochmal ausdrücklich in der Kündigungsbestätigung. Ich denke aber Einwurfeinschreiben (mit Umschlag füllen vor Zeugen) reicht aus.
Gruß
PaulP
So, das Ende der Sache:
Victorvox hat die Kündigung akzeptiert und nach knapp einer Woche eine Bestätigung geschickt. Nach den Berichten hier über die Drillisch-Firmen hatte ich eigentlich erwartet, daß sie es erstmal mit Abwimmeln probieren, aber vielleicht hat sich dort ja tatsächlich was verbessert.
Vielen Dank nochmal für die Antworten.
Gruß
PaulP
Guten Morgen,
hört sich ja ganz gut an (für mich). Vielen Dank erstmal für die Antworten.
Ich werde den Vertrag also zum Ende der 24 Monate kündigen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Mal sehen, ob Victorvox auf Weiterführung des Vertrages klagen wird.
Fall sich noch was ergibt, werde ich hier berichten.
Gruß
PaulP
Hallo, habe ein kleines Problem:
Ich habe Ende Mai 2005 einen Mobilfunkvertrag bei Victorvox abgeschlossen, den ich heute kündigen wollte. Ich hatte eigentlich immer im Hinterkopf, daß die maximal zulässige Kündigungsfrist drei Monate beträgt. Dies entspricht auch dem, was ich nach einer google-Suche auf diversen Internet-Seiten nachlesen konnte.
Als ich mir dann die Victorvox-AGBs angesehen habe, bekam ich einen ziemlichen Schreck: dort heißt es nämlich, daß drei Monate vor Ende des Monats vor Vertragsablauf gekündigt werden muß. Dies bedeutet für mich eine Kündigungsfrist von fast vier Monaten. Diese ist natürlich jetzt schon 8 Tage überschrittten.
Deshalb meine Frage: Sind diese vier Monate überhaupt zulässig? Bei anderen Mobilfunkanbietern heißt es ja immer "drei Monate vor Vertragsablauf". Komme ich doch noch dieses Jahr aus dem Vertrag raus oder muß ich noch ein weiteres Jahr die Grundgebühr weiterzahlen?
Wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Gruß
PaulP