Re: Erfahrungen mit Geneanologie.de? / Rechtsberatung Widerrufs-, Rücktrittsrecht
Zitat
Original geschrieben von Boogieman
Hab mich mal wieder verklickt und schon ist man gleich wieder Asche los... :mad:
Ich wollte mal so ein bißchen Ahnenforschung betreiben und bin auf http://www.genealogie.de gestoßen. Dann wollte ich einfach mal nach Verwandten suchen, aber das ging ohne Anmeldung nicht. Deshalb hab ich mich dann mal brav angemeldet - wenn ichs vorher gewußt hätte, dann hätte ich mich mit irgendwelchen Synonymen angemeldet... AGBs akzeptiert und die entsprechende Freischaltung, die ich per Email bekam durchgeführt.
Ich bekam dann sogleich eine Email mit den AGB zugesandt. Leider stand irgendwo mitten in den AGB, daß der Service einmalig 60 € kostet. Das hab ich natürlich erst nach der Anmeldung gelesen und hab deswegen auch direkt von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht.
Das wurde aber abgelehnt weil ich angeblich schon den Service genutzt hätte. In den Anhang hab ich mal verschiedene Auszüge der AGB gepackt, da steht dann drin, daß das Widerrufsrecht erlischt, wenn man die Datenbank nutzt. Ansonsten gilt sie einen Monat lang.
Mal davon abgesehen, daß ich grundsätzlich selbst schuld bin, wenn ich den Mist nicht komplett lese, bin ich leider kein Rechtsgelehrter.
Aber meines Wissens habe ich doch nach dem Fernabsatzgesetz 14 Tage Rücktrittsrecht bei jeglichen Internetgeschäften.
Die Leute von dem Verein wollen davon nix wissen und berufen sich auf die Paragraphen in ihren AGB.
Das Dubiose daran ist nur, daß sie mit der Anmeldung einen Datenbankeintrag machen und man somit bei der Anmeldung schon die Datenbank nutzt. Nach meinem Gefühl fällt das unter Nepper, Schlepper, Bauernfänger, aber wie gesagt ich kenn mich im Paragraphendschungel nicht so aus...
Ich hoffe jemand kann mir helfen. Einen Anwalt will ich ehrlich gesagt wegen 60 € nicht bemühen, weil der schon soviel für eine telefonische Auskunft verlangt 
Danke
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Hallo,wenn du innerhalb der 14 tägigen frist widerrufen hast,ist das i.o weil das gesetztlich so vorgeschrieben ist vom gesetzgeber her so vorgeschrieben ist.und wenn das abgelehnt wird ist das nicht deine sache,sondern die sache der besagten firma.jeder hat das recht von einem vertrag zurück zutreten..wichtig ist dabei einschreibe rückschein,dann bist du auf der sicheren seite.
wenn du keine belehrung des wiederrufsrecht bei deiner anmeldung bekommen hast,nur per link auf die agb drauf hingewiesen wurdest,zählt das nicht und ist unzulässig,so verlängert sich dein widerrufsrecht um 3 monate..Woher ich daqs wieß1weil ich bei der verbraucherzentrale war und habe mich erkundigt..du mußt schon schriftlich drauf hingwiesen werden.die 60 euro auf keinen fall bezahlen..und wenn du ne rechtsberatung brauchst,die auch nicht teuer ist dann gehe zur verbraucherzentrale die müsste es in jeder stadt geben..die bratung kostet 6 euro..
Tatsächliche Anmeldung – Rücktrittsrechte und Fristenlauf
>
> Grundsätzlich können Verträge auch im Internet und auch über Anklicken
> eines entsprechenden Buttons abgeschlossen werden - eine Bestätigung
> „auf Papier“ ist entgegen einer weitverbreiteten Meinung nicht
> unbedingt erforderlich, um einen Vertrag gültig abzuschließen.
>
> Wer tatsächlich auf „anmelden“ geklickt hat, den schützt jedoch das
> Konsumentenschutzgesetz (KSchG) vor voreiligen Vertragsabschlüssen im
> Internet:
>
> So müssen Konsumenten bei vielen Internetgeschäften deutlich über die
> Möglichkeit, dass man vom Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist
> zurücktreten kann, informiert werden. Die Frist beträgt ab der Anmeldung
> (bzw ab ordnungsgemäßer Rücktrittsbelehrung) in Österreich 7 Werktage -
> dh ohne Samstag und Sonntag, 14 Kalendertage in Deutschland. Die Frist
> beginnt beim Warenkauf mit Erhalt der Ware, bei Verträgen über die
> Erbrinung von Dienstleistungen aber mit Vertragsabschluss zu laufen.
>
> Wird gar nicht oder nur mangelhaft über das Rücktrittsrecht belehrt,
> verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate (in Österreich).
>
> Rücktrittsbelehrung mangelhaft
>
> Eine Information auf das Rücktrittsrecht nur auf der Webseite selbst oder
> per Link zu einer Webseite, die eine solche Belehrung enthält, ist nicht
> ausreichend, weil die Rücktrittsbelehrung auf einem dauerhaften
> Datenträger erfolgen muss. Eine Webseite entspricht dieser Anforderung
> aber nicht. In diesem Fall verlängert sich die Rücktrittsfrist (siehe
> oben).
>
> Manche Firmen senden diese Information zwar per e-mail, also theoretisch
> dauerhaft speicherbar. Erhält man die Belehrung aber im Zuge einer
> „Auftragsbestätigung“, wenn man sich nur für eine Gratis-Testzeit
> angemeldet hat, dann wäre das unserer Ansicht nach nicht ausreichend.
>
> Selbst wenn es aber um ein sofort kostenpflichtiges Abo geht, und wenn man
> die Rücktrittsbelehrung per e-mail erhält, muss diese entsprechend
> deutlich gestaltet sein - ein Verstecken des Hinweises in einem
> unübersichtlichen Text oder ein e-mail mit einem Link zu einer Webseite,
> wo die Belehrung steht, wäre wohl wieder nicht ausreichend. Konsequenz:
> die Frist verlängert sich, aber nur auf drei Monate ab Vertragsschluss
> (bzw Anmeldung).
>
> Sofern man das kostenpflichtige Angebot nicht nützen will, sollte man
> daher so rasch wie möglich einen (zu Beweiszwecken empfiehlt sich
> eingeschriebenen) Rücktritt an die Firma (die Anschrift sollte im
> Impressum auffindbar sein) senden und sich eine Kopie von diesem Schreiben
> aufheben.