Beiträge von peeck

    Zitat

    Original geschrieben von Johnny B.
    1.) Frag einen Steuerberater - weder TT noch sonst irgendein Hobbyforum ist grundsätzlich befugt, Dich bei solchen Dingern zu beraten.


    2.Als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG darfst (!) Du keine Umsatzsteuer ausweisen und im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen.


    1. Stimmt so nicht mehr ganz nach dem neuen Rechtsberatungsgesetz.


    2. Bei Beginn der Tätigkeit bzw. Anmeldung beim FA, kann auf auf die Kleinunter-
    nehmerregelung verzichtet werden.
    Damit ist er vorsteuerberechtigt und muss auch auf allen Rechnungen USt.
    ausweisen.
    An die Entscheidung ist er das GJ über gebunden.


    GP

    Weitere Stichworte


    -Einnahme/Überschussrechnung
    -Liebhaberei (wenn Verluste über mehrere Jahre)


    -wenn Gewerbe über 12Mte. vor Arbeitslosigkeit bestanden hat,
    werden Erträge daraus nicht voll angerechnet.



    GP

    Oh, oh, lang ist's her.


    311P auf 4+5 Mitte, der kleine Stecker auf der Platine war um
    eins versetzt, d.h. man sieht einen freien PIN.
    Glaube es war links, wenn man von hinten draufsieht, Anschluss oben.


    Aber wie gesagt, lang ist's her.


    GP

    Es geht noch absurder:


    HartzIV-Empf. zahlt für Strom mtl. pauschal Abschlag 59,-, 708 p.a.,
    Abrechnung erfolgt mit 580,-, sie erhält 128,- zurück - das zieht ihr
    die Arge bei der nächsten Zahlung ab.
    Wohlgemerkt, die 59,- sind aus den mtl. HartzIV-Regelsatz bezahlt worden, also
    kein sep. Zuschuss.


    GP

    Bücher oder Romane mag ja noch gehen.


    Zeitungen u. Zeitschriften - warte mal ab.
    Der Werbeindustrie fehlen die Abnehmer - also wirst du
    nach Einführung mit div. Goodies - den Werbehammer
    spüren. Neue Seite, Werbeeinblendung nicht zum wegdrücken, bleibt
    min. 5 - 10sec., und dann gehts erst wieder weiter.


    Läuft letztendlich dann wie bei HDTV bei den Privatsendern -Werbeblock kann nicht übersprungen werden etc.


    GP