Die erste fundierte Hochrechnung kommt um 01.47 MEZ.
gp
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Die erste fundierte Hochrechnung kommt um 01.47 MEZ.
gp
Wahlwiederholung ?
GP
Es ist zu unterscheiden zwischen Einkommensteuernr. u. Umsatzsteuer.
Steuernr. für die EkSt erhält man, sobald erstmalig eine Einkommensteuer-
erklärung abgegeben wird.
Die neue pers. Steueridendifikationsnr. welche derzeit jedem zugeteilt
wird, lass ich mal aussen vor, kann jeder im Netz nachlesen.
Mit der Gewerbeanmeldung ergeht auch eine Mitteilung an die zuständige
Finanzbehörde. Von der erhält man einen vierseitigen "Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung".
Dieser ist entsprechend auszufüllen und zurückzusenden, dann erhält man
die Umsatzsteuernr. mitgeteilt.
Jetzt gibt es noch ein paar Feinheiten bezügl. der Gewerbeanmeldung.
Es wird unterschieden Hauptgewerbe, Nebengewerbe oder freiberufliche
Tätigkeit. Daraus ergeben sich ein paar steuerliche Konsequenzen.
Beim Nebengewerbe (bis max. 15Std. wöchentlich) gibt es die Kleinunternehmerregelung. Umsatzgrenze ist 17.500€ i.Jahr, nimmt
man diese in Anschpruch ist man nicht umsatzsteuerpflichtig, darf aber
auch auf seinen Rechnungen keine USt. in Rechnung stellen.
Gewerbetreibende sind grundsätzlich Gewerbesteuerpflichtig, Freiberufler
nicht.
Das als kurze Zusammenfassung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, würde
hier den Rahmen sprengen.
Zu deinem Fall, da ja USt. quasi in Rechnung gestellt wurde, einfach eine
Umsatzsteuererklärung abgeben - dann gibts auch eine Steuernummer.
Umsatzsteuererklärungen können nur noch elektronisch (ELSTER) abgegeben
werden. Daher wird sie auf einen Stb. nicht verzichten können.
GP
und das nächste mal wird er abgeschossen ![]()
kein ausweichen mehr :cool
Wahrscheinlich annuliert die FIA dann die letzten 5 Rennen.
gp
Versteh ich nicht ganz, löhne doch nicht 1200€ i.Jahr um ev.
ca. 300€ über die Steuer wieder zu bekommen.
Wenn AD, stellt üblicherweise der Arbeitgeber das Handy, ansonsten
soll er sehen wie sein AD erreichbar ist.
Naja, früher haben die Mitarbeiter auch die Kohlen zum heizen
mit ins Büro gebracht ![]()
GP
ZitatFall B) gültig vom Zeitpunkt des Kaufes
Tja, vorher hat er ja keine.
GP
Mehr als du denkst
:mad: GP
OBI informiert:
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Nutzungsdauer PC ist 3 Jahre.
Wenn der gebraucht z.B. 2 Jahre alt ist, kannst du ihn auf 1 Jahr abschreiben,
d.h. Aug. 08 erworben sind für 2008 5/12 u. für 2009 7/12 Abschreibung.
GP
na, der Sprachgebrauch erinnert mich stark an den Schweizer
als Gallionsfigur und der "Stern"-schnuppe.
Hab da 37J hinter mir.
w/GAA
-Kaugummi rein und gut is ![]()
GP