Beiträge von peeck

    Neben einem neuen Boiler brauchts auch eine neue Sicherheitsarmatur.


    Bei der sitzt im Zulauf ein Druckminderungsventil, Ausführung ist abhängig
    vom örtlichen Wasserdruck. Danach kommt das Rückschlagventil, Leitung
    ist dann geteilt in Zuleitung Boiler u. zum Sicherheitsventil, das üblicherweise
    Druck bis 4bar hält.
    Wenn nun beim aufheizen der Druck steigt, öffnet das Sicherheitsventil
    und es tropft in den Auffangsiphon.
    Das Sicherheitsventil sollte man regelmässig auf Funktion prüfen, erklärt
    dann sicher der Installateur.


    Boiler lässt sich nicht zerlegen, man kann nur die Heizstäbe etc. demontieren.


    Die Sicherungen für den Boiler hast du hoffentlich ausgeschaltet.


    GP

    Für Programmierung bleibt der TA33 am ISDN-Anschluss.
    Einleitung Programmierung ist
    R*8
    0000
    #


    und bleibt 15Min. aktiv.
    Ist der ISDN-Anschluss nicht verfügbar, dann min. 5sek. warten
    nachdem Hörer abgehoben wurde und dann erst wie oben.


    GP

    Bei gewerblichen gibts hier Unterschiede, E/Ü sofort und bei Gewinnermittlung/Bilanz über die Lz Leasingvertrag.
    Gibt m.W. eine Änderung ab 2005? wenn Leasingvertrag länger als
    5J. Dürfte bei PKW allerdings keine Rolle spielen.



    BFH, VI R 100/93, veröffentlichtes Urteil


    Leitsatz Urteil: Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten Pkw für berufliche Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des Pkw zu den sofort abziehbaren Werbungskosten; es handelt sich bei ihr nicht um Anschaffungskosten des obligatorischen Nutzungsrechts an dem Pkw, die nur in Form von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten berücksichtigt werden könnten.



    GP

    horizen17


    Jein,
    du kannst nur die Gesamtkosten für das Fahrzeug einschl. Abschreibung
    ermitteln(funktioniert auch mit Leasing) und daraus aufgrund der Jahreskilometerleistung den Satz
    pro KM ermitteln. Diesen kannst du dann, für beruflich bedingte Fahrten,
    anstatt der pauschalierten 30Cent ansetzen.
    Also bei den Werbungskosten unter "Fahrten zur Arbeitsstätte" und
    ggf. u. weiteren Werbungskosten für Dienstfahrten etc., sofern vom
    Arbeitgeber nicht erstattet bzw. nicht voll erstattet.


    z.B.
    Jahresleistung 10.000, davon beruflich 3.000km, davon 2500 zur Arbeitstätte
    u. 500 sonst. Dienstfahrten ohne Erstattung


    5.000 Leasingsonderzahlung
    1.500 Leasingrate (300 f. 5 Mte.)
    1.000 Sprit u. Öl
    500 Kundendienst
    230 Kfz-Steuer
    500 Versicherung
    50 Kfz-Rechtschutz
    400 Winterreifen


    9.180 Gesamt / 10.000 KM = 0,92€ pro Kilometer


    Rechnung sieht dann wie folgt aus:


    1.250 x 0,92 = 1.150€ (1.250km, da nur einfache Wegstrecke anerkannt wird,
    das ab dem 21en km lass ich jetzt mal weg, wird in der Form eh gekippt.)
    500 x 0,92 = 460€


    Damit steuerlich geltend gemacht: 1.610€ gegenüber
    Pauschale mit 30Cent von 525€ und sofern keine weiteren Werbungskosten anfallen unter der Pauschale von 920€ und damit nix.



    GP