Beiträge von peeck

    Zum einlesen:


    Der Halter eines Kraftfahrzeugs muss auch dann Abschleppkosten begleichen, wenn das Auto noch vor Aufstellen von Halteverbotszeichen geparkt worden war. Nach Ablauf von 3 Tagen kann der Halter nicht mehr darauf vertrauen, dass das zunächst ordnungsgemäße Parken immer noch erlaubt ist. Dem Kraftfahrzeughalter ist es etwa bei urlaubsbedingter Abwesenheit zuzumuten, Vorsorge für den Fall der Änderung der Verkehrslage zu treffen. Damit wurde der Kfz-Halter dazu verurteilt, die angefallenen Abschleppkosten zu bezahlen.


    Verwaltungsgericht Berlin, Az.: VG 9 A 467/98



    Es ist grundsätzlich verhältnismäßig, wenn ein zunächst erlaubtermaßen geparkter Kraftwagen 4 Tage nach der Aufstellung eines Haltverbotszeichens auf Kosten des Halters abgeschleppt wird.


    BVerwG vom 11.12.96, Az. 11 C 15/95



    GP

    ALGI steht ihm bis einschl. 29.2. zu, d.h. Arbeitsamt zahlt für Februar
    noch die Alimente.
    Ab 1.3. hat er ein neues Arbeitsverhältnis und muss ab 1.3. selbst
    für die Zahlung Sorge tragen, entsprechend dem vereinbarten Zahlungsterm,
    egal wann er sein 1. Gehalt bekommt.


    GP

    Du kannst deine vorhandene NFN-Dose verwenden.


    Modem in die linke N
    Telefon in F
    FAX in die rechte N, automatischen Empfang ausschalten.


    Was mir jetzt nicht ganz klar ist, hast du für jedes Gerät ein Anschluss-
    kabel oder fehlt dir eines, ist ein bisschen unklar?


    GP

    Zitat

    Mal eine andere Frage: Bezahlt ein Bankangestellte ( wie bei Devisen ) wenn er bei seiner eigenen Bank ( Devisen ) Gold bezieht weniger als die Endkunden?


    Früher ja, zum Einstandskurs, mittlerweile ist's geldwerter Vorteil und
    damit .....


    GP

    Reisetätigkeit hat nichts mit Ausland zu tun, kannst genauso im Inland
    eine Reisetätigkeit haben.


    Du musst doch aber auch wissen wofür du die mtl. die rd. 540€ kriegst?


    Bist du tagsüber im Büro, bei Kunden usw.?


    GP


    edit: zu spät