Beiträge von peeck

    Zitat

    Der Typ hat ja zugesagt bis heute das Geld zu überweisen, bin mal gespannt was sich noch tut. Kann ich den Typen auch wegen anderer Sachen anzeigen, offensichtlich Steuerhinterziehung, kein Impressum auf HP, Betrug anderen Personen gegenüber, neue Schulden trotz EV !?


    -Steuerhinterziehung --- dafür dürften dir die Beweise fehlen
    -kein Impressum --- dafür gibts ne Abmahnung, aber wenn er eh kein Geld hat?
    -Betrug gegenüber anderen --- Beweise oder Hörensagen?
    -neue Schulden --- das man hierfür jemanden anzeigen kann, wäre mir neu


    Es kommt darauf an, was du vorhast:
    Willst du wieder zu deinem Geld kommen - dürfte schwer werden wenn
    er hinter Gittern kommt.
    Geld abhaken, dann kannst du ja loslegen, Tip an die Finanzbehörden und ggf.
    an die ARGE.


    GP

    Da war seinerzeit der Vermieter bei den Anschlüssen sehr sparsam.


    Versuch doch mal festzustellen, wie hoch die derzeitige Leitungskapazität
    ins Haus ist, müssten ja im Normalfall mehr wie 10 sein.


    Könnte auch sein, dass mittlerweile abgemeldete Anschlüsse noch
    als aktiv im Bestand geführt werden.


    Dann bleibt für ne schnelle Lösung nur, von Tür zu Tür und nachfragen.


    GP

    Zitat

    Einige Kollegen gehen am Telefon sehr lasch mit Vorschriften um. Möchte mal sehen wie lustig das einige noch finden, wenn sie durch die Nachlässigkeit eines Mitarbeiters plötzlich kein Telefon mehr haben, weil irgendjemand angerufen und mal eben den kompletten Anschluss gekündigt hat.


    Achja, aber abschliessen kann jeder Dödel per Telefon.


    Es gibt genug Möglichkeiten, die Berechtigung auch am Telefon,
    zu verifizieren. Nur das wollen die Unternehmen nicht. Damit würden
    die Kündigungen zu leicht gemacht.


    GP

    abhaken, Lehrgeld


    Von dem Typ ist aller Wahrscheinlichkeit nichts zu holen,
    wenn er das Geld überhaupt noch hat.


    Einzig ev. Betrugsanzeige.
    Gutes Geld schlechtem hinterherwerfen für
    Anwalt u. Privatklage wird sich nicht lohnen.


    Apropo, das entsperren der I-Phones dürfte auch nicht ganz so legal sein,
    oder?


    GP

    Wenn die Hausverwaltung angibt, es wäre verboten ---
    dann soll sie doch auch nennen wo dies geregelt ist
    -Mietvertrag
    -Hausordnung


    Wenn sie es nicht belegen können, Pech gehabt. Müssen
    dann halt die Hausordnung neu abfassen.


    und noch ein TIP:
    würde dem :rolleyes: nen Stasi-Ausweis oder
    ne Beitrittserklärung zum Schäuble-Fan-Club zu
    Weihnachten schenken.


    GP