Eine Kündigung wird nicht "erbeten". Wie schon zig-fach geschrieben ist die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der du das Vertragsverhältnis mit Wirkung für die Zukunfts beendest.
Sie Bedarf nicht der Zustimmung oder eines Abnickens von O2. Die Kündigung wird mit Zugang bei O2 wirksam.
Insofern ist das Geschreibsel von O2 "Ihrem Wunsch der außerordentlichen Kündigung ..." für mich nichts anderes als Täuschung des Kundens über die tatsächliche Rechtslage.
Das hier die VZ noch nicht abgemahnt hat, verwundert mich sehr.
Wenn O2 nun meint, das kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, kann O2 gerne Feststellungs- und/oder Leistungsklage erheben.
Wenn du als "ehemaliger" Kunde ein Feststellungsinteresse hast, kannst du auch die gerichtliche Feststellung des Nichbestehens des Vertragsverhältnisses begehren --> negative Feststellungsklage.
Ursprünglich war ich auch auf dem Dampfer, dass O2 mich doch verklagen sollte - was nicht passieren wird ![]()
Aber bei diesem anhaltenden für mich unseriösen und lächerlichen Geschäftsgebaren bin ich bald auch soweit, mir die "Genugtuung" einer gerichtlichen O2-Niederlage mit anschließendem pressetechnischen Breittreten zu gönnen ![]()