Beiträge von pubbel

    Eine Kündigung wird nicht "erbeten". Wie schon zig-fach geschrieben ist die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der du das Vertragsverhältnis mit Wirkung für die Zukunfts beendest.
    Sie Bedarf nicht der Zustimmung oder eines Abnickens von O2. Die Kündigung wird mit Zugang bei O2 wirksam.


    Insofern ist das Geschreibsel von O2 "Ihrem Wunsch der außerordentlichen Kündigung ..." für mich nichts anderes als Täuschung des Kundens über die tatsächliche Rechtslage.
    Das hier die VZ noch nicht abgemahnt hat, verwundert mich sehr.


    Wenn O2 nun meint, das kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, kann O2 gerne Feststellungs- und/oder Leistungsklage erheben.


    Wenn du als "ehemaliger" Kunde ein Feststellungsinteresse hast, kannst du auch die gerichtliche Feststellung des Nichbestehens des Vertragsverhältnisses begehren --> negative Feststellungsklage.



    Ursprünglich war ich auch auf dem Dampfer, dass O2 mich doch verklagen sollte - was nicht passieren wird ;-)
    Aber bei diesem anhaltenden für mich unseriösen und lächerlichen Geschäftsgebaren bin ich bald auch soweit, mir die "Genugtuung" einer gerichtlichen O2-Niederlage mit anschließendem pressetechnischen Breittreten zu gönnen ;-)

    Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    o2 ist offenbar zu Scherzen aufgelegt.


    Vergleichsvorschlag: Da mein Vertrag regulär schon in 3 Monaten ausliefe, würden sie den Vertrag - gegen Rückgabe des Handies - schon zum Ende August beenden.


    Soll ich da lachen oder weinen?



    jo, nachdem sie mit RA Bissel und Co und deren Mahnungen nicht weitergekommen sind, kommen bei mir wieder die uralten Standard Schreiben an mit dem Text "wir können Ihrem Wunsch der außerordentlichen Kündigung ..."



    Eigentlich ist "Wunsch" doch ein schönes wort. Werde ich in meinen gelegentlichen Rückfaxen nun auch verwenden "ich kann Ihrem Wunsch der Zahlung nicht nachkommen, da ..." usw.


    :D

    Re: Brief vom Rechtsanwalt


    Zitat

    Original geschrieben von stefanw2000
    Hallo,
    ich habe gestern einen netten Brief vom Rechtsanwalt Böhme (Bissel + Partner aus Nürnberg) bekommen. O2 hat diesen Anwalt beauftragt, die noch ausstehenden Forderungen einzuholen.


    Jetzt wird es so langsam interessant. Hat sonst noch jemand ein solches Schreiben?


    Gruß
    Stefan


    Dieses Schreiben habe ich (und im Bekanntenkreis noch ein weiterer) auch bekommen. Genauso wie die Schreiben von O2 handelt es sich hierbei ganz offensichtlich um vorgefertigte und automatisierte Standard-Textbausteinschreiben ...


    Es wird aufgefordert, die Hauptforderung auf das Konto von O2 zu überweisen :D .


    "... hiermit zeigen wir an, dass die Firma O2 ... uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.


    Unsere Mandantschaft macht Forderungen aus einem Mobilfunkvertrag geltend.


    Sie schulden unserer Mandantin trotz mehrfacher Mahnung noch folgende Beträge:


    Hauptforderung xyz€


    ...


    Für den Fall nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns vor, Schadensersatz einschließlich angefallener Kosten und Verzugszinsen ebenfalls geltend zu machen.


    ..."




    Wir überlegen, ob es überhaupt Sinn macht, mal höchstens (!) einen Dreizeiler an diesen RA zu faxen oder auch dieses Schreiben einfach in die Ordnerablage zu schieben.
    Letzendlich habe ich O2 schon vor Monaten aufgefordert, den ordentlichen Rechtsweg (= Rechtsweg zu den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ;) ) zu beschreiten und mich nicht mit Rechnungen, Mahnungen, Inkasso und sonstigen BlaBla Schreiben zu belästigen.

    Habe auch das oben zitierte Formschreiben "Das Amtsgericht München hat in drei Verfahren entschieden ..." bekommen :D


    Was mich wundert, dass sie im Gegensatz zum damaligen Schreiben die diesen Sachverhalt nicht mehr breitreten. Damals hatten Sie ja Aktenzeichen angegeben und Zitate aus dem Urteil verwendet. :D



    Und ab damit in die Ablage ... :top: