Beiträge von paragraphrocker

    Original geschrieben von rackl.thomas
    Kann mir das jemand erklären was ich da hinschreiben muss?


    Angaben zu Netz und Tarifwahl inkl. load-Option
    zur aus wahl T-mobile, Vodafone, E-Plus und O2


    Da is klar, den Haken bei O2 machen.
    <<<gut


    Bei Tarif dann? (Ich habe eine Duo Vertrag Bestellt)
    Option: ?
    <<< "Mobilcom Debitel Vario 30" - Duo Angabe gehört auf Seite 1!
    <<<keine option, also durchstreichen


    Straße/Hausnmmer
    Postleitzahl , Wohnort
    Querstraße



    Angaben zur Mobilfunk-Karte und zum Mobilfunk-Gerät
    Freilassen richtig? Da Auszahlung
    <<<Deckblatt nutzen - also Seite 1!


    Aktivierung : Schnellstmöglich
    und bei kein telofn, nur Karte den Haken setzen oder?
    <<<ja


    Und das ganze dann 2 mal ausfüllen und in einem Brief versenden oder?
    <<<richtig.

    Finde deine Frage eigentlich super...


    Weiss nicht, wieso Du ein ZWINKERN nicht verstehst?
    Böse war es sicherlich nicht gemeint .


    Zum Mini:
    Eigentlich sollte er wegen der Subvention mindestens ca 200€ günstiger sein.
    Weiterhin toppen die Jungs von Handyflash im Einkauf schonmal den idealo Preis!
    (Letztes Jahr : LG FLATRON 22" lohnte sich viel mehr als die Auszahlung).


    Daher hoffe ich auch hier auf einen guten Preis.
    eBay nervt (Sofortkauf 600Euro.... Dann lieber über die Uni bestellen (530).)
    Handyflash rockt ;)


    ... ausserdem hat der Vertrag nette 60 Einheiten, die schaff ich locker.

    Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    "Ich verstehe das nicht so richtig, was Du hier sagen möchtest. Ist es etwa Deine Meinung, dass der der Käufer im Gewährleistungsfall immer und sofort frei zwischen den Möglichkeiten der Nacherfüllung haben soll
    und der Verkäufer damit kein "Recht zur zweiten Andienung" hat? Das wäre in der Tat ein wenig abenteuerlich.



    oh je... Lest doch das Gesetz. Notfalls einen BGB Kommentar.Das ist jetzt nicht böse gemeint.


    "Recht zur zweiten Andienung" bedeutet, dass eine Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden muss,
    bevor Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend gemacht werden ( Sekundärrechte ). (DIESE stehen extra für Laien nach der NE im § 437 aufgelistet.)
    Wenn ich zwischen 2 Arten der NE wähle, dann schneide ich ja kein "Recht zur zweiten Andienung" damit ab...Dein Satz ergibt so leider keinen Sinn.


    Zum Wahlrecht des Käufers...:rolleyes:
    Das Gesetz kennt hier "KEIN IMMER, DANN"... Ich habe hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass man den Absatz 1 mit dem Absatz 3 zusammen lesen muss. Der Gesetzgeber hat es schon erkannt, dass eine starre Regel zugunsten des Käufers nicht interessensgerecht wäre.
    Verdammt... Es steht Alles im § 437 BGB. Wahlrecht ja (Abs.1), aber doch nur eingeschränkt (Abs.3).
    Schwere des Mangels, Behebbarkeit, Wert der Sache entscheiden darüber, ob als Nacherfüllung ein Austausch unverhältnismäßig ist oder nicht (Abs. 3).



    Nun zu meinem Fall:
    Eine 4 Wochen alte 110€ Tastatur, die in 2 Teile auseinander fällt.



    Übrigens, back 2 topic
    Redcoon hat den Mangel heute bestätigt und verlangt nun zusätzlich 10 Euro, um mir eine neue Tastatur zu zusenden. Die Kohle für das defekte Gerät haben Sie vom Hersteller bereits erhalten.


    @all: na, ist das okay?