Beiträge von Schabsa

    Jugendamt


    wir haben ein Kind, dass dieses Jahr ein Jahr alt geworden ist. Wir sind weder Raucher noch Trinker und nehmen auch keine Drogen. Wir sind eine ganz normale Familie, die Ihr Kind auch liebt.


    Jetzt haben wir vom Jugendamt die Auflage, unser Kind mit einem Jahr in eine Kinderkrippe abzuschieben. Da wir das Kind aber frühestens mit Vollendung des dritten Lebensjahres in eine Einrichtung geben wollen, wollen die uns unser Kind zwangsenteignen.


    Laut Jugendamt könnten Sie das, denn es gibt keine Fachaufsicht. Sie hätten auch Ihre eigenen Ärzte und Gutachter, die Ihnen Gutachten nach Wunsch erstellen. Sie hätten auch die Befugnis, ohne richterliche Anordnung Kinder aus Ihren Familien zu holen, denn Sie könnten sich dann darauf berufen, dass Gefahr im Verzug sei.


    Das Problem ist, dass sich die Fälle der Behördenwillkür rasant zu nehmen. Dort wo man hätte offensichtlich handeln müssen und wo man involviert war, z.B. der Fall Kevin aus Bremen oder die verhungerte Lea-Sophie waren vielleicht vom Jugendamt aufgrund der familiären Situation nicht verwertbar. Kinder die aus den gebildeten Schichten stammen werden grundlos enteignet, weil für die Pflegefamilien da sind und sich um diese Klientel reißen.


    Dem Jugendamt geht es angeblich um die Abwendung einer Kindswohlgefärdung, was das ist, kann jeder für sich selbst entscheiden. Die Interessen der Kinder werden bei solchen Entscheidungen nicht berücksichtigt. Denn es zählt nur die Sichtweise des Sachbearbeiters, und diese ist Subjektiv.