Mein Gott..was für Aussagen.Mit 20 gegen die Boardsteinkante,ich
frage mich gerade um wieviel kürzer der Bremsweg dann mit
Winterreifen ist ..lächerlich.
GJR sind auf dem platten Land oder überwiegend Stadtverkehr
vollkommen ausreichend.Im Winter sollte man eh genug Abstand
halten und langsam fahren.Dann passiert auch nichts.
Wer im Gebirge wohnt,bzw im Jahr 50000 km fährt sollte
sich Winterreifen kaufen.
Flottenkunden wie die Deutsche Post fahren schon seit
Jahren nur mit Ganzjahresreifen.(Vector 5)
Beiträge von hjanss
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Macht Klarmobil das nicht auch so....
Was erwartet Ihr eigentlich ? Ich nehm mal an das die Daten
bei Bestellung erst einmal geprüft werden ....
Falls nicht plausibel = Rückfrage oder Ablehnung
Und ohne Pin und Puk ist die Sim ja so gut wie wertlos. -
http://www.deutschepost.de/dpa…E&xmlFile=link1015471_873
7,16 Euro Gebühr + Porto
Da hätte Congstar ja viel verdient....(Kündigungsfrist monatlich)
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<ein neues kundenkonto, auf den namen (inkl. geburtsdatum) einer ehemaligen <klassenkameradin eröffnet.
Diese Person weiss davon ?
Klingt irgendwie alles nach Versandhausbetrug.... -
Zitat
Original geschrieben von jabrokoss
hallo,0,88 € für dein cbm???
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Das Wasser ist doch gar nicht so teuer...aber die Entsorgung des
Schmutzwassers.Ich glaube das kostet bei uns 2,15 Euro pro m³.
Der Wasserpreis beträgt so um 0,88 Euro/ pro m³ . -
Über den Kram hab mich auch schon aufgeregt.
D1 nennt das "Komfortdienste":Anruferinnerung per SMS
Entgangene Anrufe
Rückrufbitte per SMS
Rückruf bei BesetztAlles ausschalten sag ich nur..am besten im
"Online-Portal" unter Tarifoptionen. -
Also ich hab seit 26 Jahren eine Privathaftpflichtversicherung.
Einen Schaden hatte ich noch nie. 25 Jahre war ich bei der
Iduna Nova.Die wollten zuletzt über 100 Euro...allerdings
mit Diensthaftplicht.Nun bin ich seit 1 Jahr bei der Huk24.
Kostet wie gesagt 43 Euro im Jahr.
Ist die denn nun so schlecht das man sich eine andere suchen
sollte ? Gefälligkeitshandlungen/Forderungsausfall brauch ich nicht. -
Ich bin bei der HUK24 versichert..die schreiben:
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XII. Besondere Bedingung für die Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Gefälligkeitshandlungen.
Der Versicherer wird bei Personen- und Sachschäden
aus einer Gefälligkeitshandlung gegenüber dem Geschädigten
keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden,
soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Dies gilt
nicht bei Schadenfällen, die sich bei Gefälligkeitshandlungen im
Zusammenhang mit Umzügen (Umzugshilfe) ereignen.
-----Bezahlen die ausser bei Umzügen ??
Versicherungssumme ist 50 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
Höchstleistung bei Personenschäden: 10 Mio. € je geschädigte Person.
1.000.000 € für Vermögensschäden
Kostet im Jahr 43 Euro.