ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von peeck
Es ist zu unterscheiden zwischen Einkommensteuernr. u. Umsatzsteuer.
Steuernr. für die EkSt erhält man, sobald erstmalig eine Einkommensteuer-
erklärung abgegeben wird.
Die neue pers. Steueridendifikationsnr. welche derzeit jedem zugeteilt
wird, lass ich mal aussen vor, kann jeder im Netz nachlesen.
Mit der Gewerbeanmeldung ergeht auch eine Mitteilung an die zuständige
Finanzbehörde. Von der erhält man einen vierseitigen "Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung".
Dieser ist entsprechend auszufüllen und zurückzusenden, dann erhält man
die Umsatzsteuernr. mitgeteilt.
Jetzt gibt es noch ein paar Feinheiten bezügl. der Gewerbeanmeldung.
Es wird unterschieden Hauptgewerbe, Nebengewerbe oder freiberufliche
Tätigkeit. Daraus ergeben sich ein paar steuerliche Konsequenzen.
Beim Nebengewerbe (bis max. 15Std. wöchentlich) gibt es die Kleinunternehmerregelung. Umsatzgrenze ist 17.500€ i.Jahr, nimmt
man diese in Anschpruch ist man nicht umsatzsteuerpflichtig, darf aber
auch auf seinen Rechnungen keine USt. in Rechnung stellen.
Gewerbetreibende sind grundsätzlich Gewerbesteuerpflichtig, Freiberufler
nicht.
Das als kurze Zusammenfassung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, würde
hier den Rahmen sprengen.
Zu deinem Fall, da ja USt. quasi in Rechnung gestellt wurde, einfach eine
Umsatzsteuererklärung abgeben - dann gibts auch eine Steuernummer.
Umsatzsteuererklärungen können nur noch elektronisch (ELSTER) abgegeben
werden. Daher wird sie auf einen Stb. nicht verzichten können.
GP
Das ist genau der Grund, warum man einen Steuerberater aufsuchen sollte.
Und wenn man da nur 20 Minuten sitzt, danach ist man bestens informiert.
Deine Ausführungen sind ein guter Ansatz, aber leider nicht komplett richtig. :top: