Beiträge von Der Schakal
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Original geschrieben von cbmobil
Gibt es irgendein Problem, stattdessen aus dem Backup vom 5er wiederherzustellen?
Nein, wenn kein Jailbreak vorher genutzt wurde.
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DB Regio Bayern, gestern wurde für das Produkt RB 58552 Abfahrt Lauf (rechts Pegnitz) nach Nürnberg Hbf am Mi, 10.10.13 planmäßig ab 09:38 Uhr der Zugausfall via Lautsprecher am Bahnsteig durchgegeben. Für das Produkt RB 58598 der gleichen Strecke ebenfalls am Mi, 10.10.13 aber planmäßig ab 09:26 gab es keine Durchsage, Anzeige in der App oder eine Benachrichtung durch den Dynamischer Schriftanzeiger (DSA) . Nachdem eine Reisende sich an die ausgehängte Hotline wendete, wurde in Erfahrung gebracht, dass der Ausfall zu diesem Zeitpunkt seit 2 Stunden bekannt ist! :flop: :confused: Noch während des Anrufes wird per Lautsprecher der Zugausfall für Produkt RB 58598 durchgesagt.

Am Nachmittag des gleichen Tages, gegen 16 Uhr, wird sich via Kontaktformular online an den entsprechenden Ansprechpartner gewandt und der Sachverhalt geschildert. Heute Morgen kurz vor 8 Uhr kam die Rückmeldung seitens der Bahn via Email. :eek: :top: In dieser Email wird unter anderem bei Nennung der Adresse eine Wiedergutmachung angeboten.
BahnCard: Einem Familienmitglied wurde kurz nach dessen Geburtstag, Anfang Oktober, ein Gutschein für eine BahnCard 25 2. Klasse für ein Jahr zugesendet - ohne ersichtlichen Grund. :top: Davor wurde bisher zweimal eine Aktions-BahnCard 25 ebenfalls 2. Klasse für einen Zeitraum von vier Monaten genutzt.
Edit: Handelsblatt: Bahn reduziert Nachlässe für Firmenkunden
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Original geschrieben von vodafrank
Das ist gar nicht mal so einfach bei einer normalen Nutzung.Ich komme mit meinem VDSL50 Anschluss trotz gewerblicher und privater Dauernutzung samt Online Videothek und Webradio nur selten über 10GB im Monat.
Natürlich ist das einfach...
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Künftig sollen alle Mitglieder bei Facebook gefunden werden, wenn man ihren Namen in der Suchmaske eingibt. Bisher verhindern das noch einige Nutzer des sozialen Netzwerks. Doch Facebook lässt ihnen keine Wahl.
SPIEGEL ONLINE: Facebook schafft das Verstecken ab
:flop:
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Hat noch keiner die 50 GB geknackt? :eek:
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Original geschrieben von Der Schakal
Hier bei mir im Ort tauch es nicht mehr in der Netzsuche auf! :eek: Das schöne LTE1800.Wieder da.

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Ich bin schwer für d.

[list=a][*]Der Bischof darf weitermachen: Selbst wenn Tebartz-van Elst später verurteilt und sogar vorbestraft sein sollte, liegt kein kirchenrechtlicher Straftatbestand vor.
[*]Der Papst könnte Tebartz-van Elst bestimmte Zuständigkeiten entziehen - etwa in Sachen Vermögensverwaltung oder Bau: Er würde dann den Weihbischof mit den Angelegenheiten beauftragen. Kirchenrechtler Haering nennt das "betreutes Wohnen". Tebartz-van Elst könnte seine Kompetenzen nach ausgestandener Affäre zurückbekommen.
[*]Tebartz-van Elst könnte selbst seinen Rücktritt anbieten: Ein Bischof ist dazu rechtlich gebeten, wenn er sich aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr zur Amtsausübung in der Lage fühlt. Gezwungen ist er nicht. Der Papst könnte ihn aber auch auf die Möglichkeit des Rücktrittsangebots hinweisen.
[*]Der Papst enthebt Bischof Tebartz-van Elst des Amtes: Das könnte gegen den Willen des Mannes aus Limburg geschehen, der Papst müsste seine Entscheidung nicht einmal begründen.[/list=a]Tebartz-van Elst: So könnte die Zukunft des Skandalbischofs aussehen - SPIEGEL ONLINE -
Das Angebot gibt's immer wieder...