Hallo,
klar, die Konstellation vorher, wenn jemand aufgrudn des verschwiegenen Netzwechsels, den mir ja der Vertragspartner von Drillisch gar nicht mitteilen kann, weil er diesen arglistig verschwiegen hat, eine horrende Rechnung produziert bekommt....
Das kann ich mir durchaus vorstellen, dass das passieren kann und auch wird.
Meinte aber auch einen anderen Fall.....ist der Simkartenwechsel ein Neuvertrag?...
Ich habe einen laufenden Vertrag mit Drillisch ..über Netz D1.......Drillisch tauscht jetzt die Karte und bricht diesen Vertrag und AGB in voller Absicht und verschweigt das. Weder werde ich seitens Drillisch darauf hingewiesen noch wird der alte Vertrag unter den eigentlichen Konditionen, also D1, gekündigt.
Eine einseitige Vertragsänderung kann nicht wirksam sein. Da es systematisch gemacht wird, kann man sich ja kaum darauf zurückziehen, dass die Dienstleistung vertragsgemäß erbracht wird. Zumal man sich ja dem auch durch vorherigen Versuch der AGB-Änderung bewusst war.
Frage also....ist nach dem Simkartenwechsel rechtlich gesehen ein Neuvertrag geschlossen worden oder bleibt der alte Vertrag bestehen?
Drillisch hat den alten Vertrag nicht gekündigt, der läuft somit weiter. Über den neuen Vertrag wurde ich nicht informiert.
Was passiert also, wenn ich in zwei Jahren feststelle, dass ich für eine Dienstleistung bezahlt habe, die ich niemals beauftragt habe, sogar aufgrund von Arglist zustande kam?
Meine Frage also...was passiert, wenn dann jemand auf die Idee kommt, dass er jegliche gezahlten Verbindungsentgelte zurückfordert, weil er für eine Dienstleistung bezahlt hat, der nie niemals beauftragt hat.
Selbst, falls es kein Neuvertrrag ist, was ist, wenn jemand in zwei Jahren sagt...oh..ich habe gerade festgestellt, dass ihr eure Dienstleistung absichltich vertragswidrig erbringt...und das in voller Absicht und Arglist seit April 2012...tut mir leid...aber das ist nicht vereibnart....das Geld will ich zurück.....
Natürlcih sind das theoretische Fragen....wenn Drillisch clever ist, wird man socleh Fragen vorher durchdcht haben. Möglicherweise mit dem Ergebnis, da besteht keine Gefahr, oder aber da besteht eine Gefahr, die wird aber von unseren rechtsunkundigen, uninformierten Kunden niemand erkennen. Also kalkuliertes Risiko.
Falls letzteres, beginnt ja der Spaß da, wo die Kunden informiert werden....hihi....
Ich hoffe, es ist verständlich, wo meine Frage oder Problem liegt...
Gruß Snaggle