Hallo an das gesamte Forum!!
Ich bin neu hier und brauche euren Rat!!:confused:
Leider habe ich über die Suche keine genaue Antwort zu meinem Problem gefunden und wende mich deswegen direkt an euch.
Das was ich hier gefunden habe ist allerdings von 2003, das wollte ich jetzt nicht mehr rauskramen. 
http://www.telefon-treff.de/sh…=63509&highlight=Wandlung
Vielleicht gibt es ja einen Fall der genauso abgelaufen ist wie meiner!?!?
Der Fall:
Bei der Vertragsverlängerung meines Handyvertrages hatte ich mir ein Handy (Nokia N95) ausgesucht und musste 289,95 Euro zuzahlen.
Leider war dieses Gerät schon in der ersten Tagen so Fehlerbehaftet das es nach 2 missglückten Reparaturversuchen und insgesamt 2 Monaten Wartezeit gewandelt wurde.
In dieser Zeit hatte ich kein Handy zur Verfügung.
Bei der Hotline wurde mir gesagt das ich mir ein neues Handy aussuchen dürfte und sobald ich das getan habe der Differenzbetrag berechnet würde, falls einer entsteht wenn ich ein billigeres Handy nehmen würde.
Ich suchte mir ein Sony Ericsson K810i aus und erhielt es 2 Tage später.
Die Zuzahlung bei diesem Gerät beträgt jedoch nur 19,95 Euro das dieses Handy nicht so, ich sag mal hochwertig wie das Nokia ist.
Der Differenzbetrag, immerhin 270 Euro, wird mir allerdings nicht zurückerstattet.
Auf ein Schreiben mit der bitte um eine Begründung kam folgende Antwort.
Zitat;
Die von uns bei Angebotserstellung als Berechnungsgrundlage herangezogenen Preise dienen lediglich dazu, den Wert der Geräte besser in Relation zu stellen zu können.
Wählt der Kunde ein preiswerteres Gerät, liegt das im Ermessen des Kunden und wir zahlen keine Differenz aus.
Zitat ende.
Warum??
Ich habe doch für ein hochwertiges Gerät einen hohen Preis gezahlt da dieses Gerät aber zurück gegangen ist und ich ein billigeres Gerät gewählt habe entsteht doch eine Differenz, oder sehe ich da etwas falsch??
Mir wurde nichts angeboten wie z.B. eine verminderte Grundgebühr oder ähnliches.
Ich fühle mich betrogen.
Ich habe mich mal durch das Internet gewühlt und das gefunden:
§ 346 Wirkungen des Rücktritts
(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.
Das heißt für mich ich muß das Handy zurück geben (hab ich ja) und mir wird der Betrag erstattet.
Das ich mir dann gleich ein neues billigeres Gerät ausgesucht habe hat ja rein gar nichts mit dem Rücktritt vom ersten Handykauf zu tun.
Wie das intern bei der Firma geregelt wird kann mir ja egal sein.
Über einen Rat von euch würde ich mich wirklich sehr freuen. :top: :top:
Gruß Robby