Wollte mich doch nochmal bei euch melden und mich für die vielen Tips bedanken!
Leider habe ich momentan eher schwache Nerven, da ich auch ständig gegen falsche Bescheide, Leistungskürzung, Verstösse gegen den Datenschutz usw. meiner ARGE vorgehen muss 
Also als Nachweis für die Kündigung habe ich leider nur den Einlieferungsbeleg der Post, es waren Einwurf-Einschreiben, pro Vertrag ein eigenes Kündigungsschreiben in einem eigenen Umschlag. Verschickt wurden sie am 19.12.2009 und bereits wenige Tage später erhielt ich für den einen Vertrag die Kündigungsbestätigung (mit Datum vom 22.12.2009). Die Verträge liefen ab dem 26.03.2008, sprich die Deadline für die Einhaltung der Kündigungsfrist wäre der 25.12.2009 bzw. da Feiertage und Wochenende dazukamen der nächste Werktag, also der 28.12.2009.
@ Sliders, nur ganz kurz zu dir: Ja, so einen Kommentar hab ich natürlich gebraucht in meiner Situation. Was heisst selbst Schuld? Ich habe doch gekündigt und sogar für zwei Einschreiben Geld ausgegeben (dachte mir, nicht dass die sagen in dem Briefumschlag wäre nur eine Kündigung gewesen und zwei Briefe sind besser :o ). Als für den zweiten keine Bestätigung kam war es nun mal zu spät nochmal zu kündigen, oft schicken die ihre Briefe ja viel später erst raus - bei o2 hab ich ne halbe Ewigkeit gewartet - bzw. Mobilcom verschickt nur einfache Briefe mit einem privaten Zustelldienst, auch nicht sehr sicher oder? Dachte bzw. hoffte dann, dass deren Brief irgendwo in der Post verloren gegangen ist und vielleicht verspätet eintrudelt.
@ all, das mit der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe klappt bei mir leider nicht, mir wurde es vom Amtsgericht nicht bewilligt. Leider sind die Anspruchsvoraussetzungen doch komplizierter, nicht jeder ALG-Empfänger bekommt sie, leider. Wäre ja zu schön wenn es so einfach wäre.
Schade, dass Mobilcom nicht hier vor Ort ist. Meine Briefe an die ARGE stelle ich nur noch in Begleitung eines Zeugen persönlich zu, mit genauer Datums/Uhrzeitangabe und zwei Unterschriften aussen auf dem Umschlag plus Inhaltsangabe und die Schreiben am Umschlag festgetackert. Anders geht es bei denen nicht, Einschreiben mit Rückschein sind meist Geldverschwendung wenn kein Rückschin zurückkommt. Dann darf man es nochmal schicken und zahlt doppelt, ausserdem ist es so noch schwerer knappe Fristen einzuhalten.
Habe folgendes an das Inkasso-Büro geschrieben:
Hiermit widerspreche ich der Gesamtforderung über EUR 280,37 in vollem Umfang. Ich untersage Ihnen daher die Speicherung meiner Daten gem. § 28a BDSG. Sollten Sie von Ihrer Forderung nicht Abstand nehmen, stelle ich Ihnen bzw. Ihrem Auftraggeber den Rechtsweg anheim.