Hi Chris!
Über die Frage der Beweislastverteilung kann man sich hier tatsächlich streiten. Also ist die richtige Antwort immer: "Das kommt drauf an.....".
Letztlich ist es so, dass der Anspruchsteller grds. immer alle Tatsachen beweisen muß, die ihm nützen und seinen Anspruch begründen.
Das wäre im Bestreitensfalle also auch der Umstand, dass für das Gerät, das vorgelegt wird tatsächlich auch ein Garantieanspruch besteht. Dafür müßte man genau genommen auch beweisen, dass es sich bei dem Gerät auch um das auf der Rechnung aufgeführte handelt -> IMEI oder Seriennummer.
Da unsere Gerichte und die Gesetzgebung aber relativ verbraucherfreundlich sind, kann es auch zum Beweis genügen, wenn eine Rechnung vorgelegt wird (ohne Seiennummer). Dann würde sich für die Nichtidentität die Beweislast umkehren - zu Lasten de Verkäufers, der diesen Nachweis dann in der Regel nicht führen kann. Liegt im Ermessen des Gerichts.
Wer sicher gehen will, läßt die IMEI-Nr. eintragen. Wenn nicht, ist auch nicht alles verloren (s.o.). Besser wär´s aber.
Würde die rechtliche Situation auch ohne Seriennummer nicht allzu schlecht einschätzen (je nach Umstand). Nur läßt sich der Beweis durch geeigneten Vortrag dann möglicherweise leichter erschüttern.
Gruß, Taylormade
PS: Sämtliche Auskünfte ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit. Is´ eh klar.
Kein Geschäft kann es sich des Rufes wegen Leisten, trotz Rechnung die Garantie zu verweigern.
Werde den Post oben in ein "JEIN" ändern:top: