Ich hätte auch interesse an einem Tankgutschein zum Relax 60.
Beiträge von robbierob
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Da habt Ihr ja Glück. Als ich bei MD per Mail nachgefragt habe, hieß es, dass für diesen Duo-Vertrag überhaupt keine Grundgebührenbefreiung vorliege. TSK meinte, es nicht Ihre Schuld und ich werde die Gutschrift von MD noch bekommen. Na mal sehen, wie es weiter geht.
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Die Auszahlung in Höhe von 235 Euro ist heute auf mein Konto eingegangen

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Bei mir ist die Gutschrift von Versat heute auf dem Konto drauf

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Mhhhmm, also melden die Banken den Betrag des Freistellungsauftrages; schade. Obwohl ich nicht verstehe, was es für ein Problem darstellen soll, wenn man zwar insgesamt mehr als 801/1602 Euro bei allen Freistellungsauträgen angegeben hat, aber mit seinen tatsächlichen Zinserträgen unter dem Freibetrag bleibt. Es wird doch nur das versteuert, was über dem Freibetrag liegt.
Ja, es ist schon richtig, wenn man dies dann in einer Steuererklärung nicht angibt, begeht man Steuerhinterziehung. Das ist schon klar. Aber dies ist nicht der Fall, wenn man unter den Freibeträgen mit seinen Zinsen bleibt. Da können die Beträge der Freistellungsaufträge noch so hoch sein. Es zählt, was man an Zinsen letztendlich tatsächlich bekommen hat. Es ist doch auch umgekehrt so. Wenn die einzelnen Beträge der Freistellungsaufträge zu niedrig waren und schon Steuern von der Bank abgeführt wurden, kann man das zuviel gezahlte Geld über die Steuererklärung zurückholen. Vorausgesetzt man überschreitet nicht den Freibetrag mit allen erzielten Zinsen.
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Ja, kann man auch so sehen. Ich weiß es auch nicht. Da wird jedenfalls nur von tatsächlichen Erträgen gesprochen und nicht von irgendwelchen Beträgen, die eventuell erreicht oder vielleicht auch überschritten werden.
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Die gesetzliche Beschränkung bzw. den Freibetrag gibt es, um Leute mit niedrigen Zinserträgen zu schützen aber auch vor allem um den Verwaltungsaufwand zu verringern der beim Finanzamt anfällt. Sonst müßte der Großteil der Leute (die mit niedrigen/normalen Zinserträgen) erstmal Kapitalertragssteuer abführen, um sie dann wieder mit der Steuererklärung zurückzuholen.
Solange man nicht über die Freigrenzen kommt, hat man eben nichts zu zahlen. Aber ja, es ist natürlich doof, wenn man insgesamt mit seinen Zinsen drüber kommt und die jeweilige Bank noch keine Steuer abgeführt hat, weil man pauschal überall 801 Euro angegeben hat. Die Kapitalerträge muss man aber sowieso in der Steuererklärung angeben und die werden dann dementsprechend versteuert, wenn noch nicht geschehen. Das ist jedenfalls mein Verständnis von dieser Materie. Siehe auch der Gesetzestext. Da steht nichts davon drin, dass die Bank den Betrag des Freistellungsauftrag weiterzuleiten hat.
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Ich sehe die Sache mit dem Freistellungsauftrag anders. Die Bank ist nur verpflichtet, die tatsächlich festgestellten Zinsen zu melden und nicht den Betrag des Freistellungsauftrags. Für mich heißt dies, dass man jeder Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe von 801/1602 Euro geben kann. Entscheidend sind die erzielten Zinsen, welche tatsächlich in einem Jahr gezahlt worden sind.
Auszug aus dem Einkommensteuergesetz § 45:
Wer nach § 44 Abs. 1 dieses Gesetzes und § 7 des Investmentsteuergesetzes zum Steuerabzug verpflichtet ist oder auf Grund von Sammelanträgen nach § 45b Abs. 1 und 2 die Erstattung von Kapitalertragsteuer beantragt, hat dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum 31. Mai des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Kapitalerträge den Gläubigern zufließen, folgende Daten zu übermitteln:
1. Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum der Person - gegebenenfalls auch des Ehegatten -, die den Freistellungsauftrag erteilt hat (Auftraggeber),
2. Anschrift des Auftraggebers,
3. bei den Kapitalerträgen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist,
a) die Kapitalerträge, bei denen vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist,
b) die Kapitalerträge, bei denen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt worden ist,
c) (weggefallen)
d) (weggefallen)
4. Namen und Anschrift des Empfängers des Freistellungsauftrags. -
Jetzt habe ich mal ein paar konkrete Navis:
Navigon 5110 Europa TMC
Navigon 2100 max DACH
Navigon 2110 Western Europe
Navigon 1200 DACH
Garmin nüvi 255WTDanke im Voraus

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Ich suche noch ein Navigationsgerät. Kannst du sowas anbieten, wie z.B. das Navigon 5110 oder etwas von Garmin?