Danke für eure Infos. :top:
Beiträge von mucki082
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Hallo,
in 2002 habe ich erstmalig den Handyvertrag abgeschlossen (gem. diesen AGB's verlängert sich der Vertrag um 6 Monate bei nicht fristgemäßer Kündigung) und in 03/2006 habe ihn letztmalig verlängert mit einem subventionierten Handy - d.h. ich bin doch somit einen neuen Vertrag eingegangen zu den Bedingungen der AGB's aus 2006. Gekündigt habe ich den Vertrag Anfang 03/2008. Fristgemäß, also 3 Monate vorher hätte ich den Vertrag in 12/2007 kündigen müssen, damit dieser in 03/2008 beendet wäre.
Ich meine allerdings im Kopf zuhaben, dass in den 2006 AGB's steht das bei nicht fristgemäßer Kündigung sich der Vertrag nur um 6 Monate verlängert und nicht um die 12 Monate wie von Eplus angegeben wird. Aus diesem Grunde suche ich die AGB's aus 2006.
Gruß
muck -
Hallo,
ich habe meinen E-Plus-Laufzeitvertrag den ich in 03/2006 um 24 Monate (bis 03/2008) verlängert hatte gekündigt. E-Plus teilt mir jetzt mit, dass der Vertrag nachden aktuellen AGB's erst in 03/2009 offiziell beendet wird.
Meine Anfrage nach den AGB's aus 2006, die aus meiner Sicht für diesen Vertrag gültig sind, wird seit rd. 6 Wochen nicht beantwortet. Bei telefonischer Nachfrage wird mir mitgeteilt das die AGB's aus 2008 für mich bindend seien. D.h. die AGB's wurden von Eplus seit 03/2006 mehrfach geändert und die aktuellen AGB's aus 2008 waren somit kein Vertragsbestandteil in 2006.
Kann mir jemand mitteilen wo ich die AGB's 2006 von Eplus in Netz finden kann, sie liegen mir leider nicht vor.
Danke.
Gruß
muck