Beiträge von murosama

    Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Gibts eigentlich ne Wecker App welche auch funktioniert wenn das iPhone ausgeschaltet ist?


    Klar, bspw. diese Lösung gibt es:


    SCNR ;)


    Aber nun ernsthaft.
    Nein, ohne tiefgreifende Änderungen am BIOS (bzw. EFI?) ist das m.E. wohl kaum möglich, da beim iPhone gilt: Aus = wirklich aus... und wo kein Strom, da keine Wecker App...

    Zitat

    Original geschrieben von madx
    Du meinst mit komplett schon den ganzen Artikel, nicht nur die Einleitungstexte damit man auf die Website muss?


    Ich weiß nicht genau, was du mit "Einleitungstext" meinst. Geladen werden je nach Feed nicht nur 3 Zeilen, man hat teilweise recht lange und ausführliche Artikel (inklusive Bildern) offline verfügbar.


    Ich bezweifle, dass es ein Programm gibt, welches auch die Webseiten mitlädt, aus einem einfachen Grund: Bei bspw. zehn Feeds und fünf neuen Artikeln pro Feed müssten 50 komplette Webseiten gespeichert werden, was zeit- und speicherintensiv wäre (vom Transfervolumen gar nicht zu sprechen...)

    Zitat

    Original geschrieben von madx
    Lädt das App die Artikel komplett herunter?


    Newsstand lädt die RSS-Artikel komplett (also für die "offline" Nutzung), nicht jedoch die damit verbundenen Webseiten. Je nach RSS-Feed ist der Artikel eben mal länger und mal kürzer...


    Den "xFeed RSS Reader" nutze ich nicht und kann somit nichts zu seiner Funktionsweise sagen...

    Re: UMTS-Flat für 1 EUR?


    Zitat

    Original geschrieben von mobilesolution83
    Was haltet ihr davon?


    Ja, bei CallYa Karten ist der erste Monat der beschriebenen Option gratis. ;)


    Allerdings ist es keine vollwertige Internet-Flatrate (siehe APN).

    Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Bis auf den letzten Satz ist in dem Beitrag alles falsch.


    Wenn du tatsächlich der Ansicht bist, es gäbe bei einem Kauf von einer Privatperson (also bei einem nicht gewerblichen Handel) eine generelles Rückgaberecht, so würde ich dich bitten, auf der ersten Seite dieses Threads den zweiten Beitrag zu lesen...


    Natürlich hat man das Recht auf Nachbesserung bzw. auf Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn eine Artikelbeschreibung nicht dem letztlich erworbenen Gegenstand entspricht, das hat aber nichts mit einem "Rückgaberecht" zu tun, wie es (noch immer) nur bei einem gewerblich tätigen Händler besteht, und nur dann, wenn das Geschäft ausschließlich mittels Telekommunikation zustande kam.


    Ob das nun im BGB steht oder nicht, ändert letztlich nichts an dem Sachverhalt.


    Um das Ganze noch einmal klar zu machen: Wer einen Artikel erwirbt, der der im Vorfeld abgegebenen Beschreibung entspricht, kann bei einem nicht gewerblichen Verkäufer diesen Artikel nicht zurückgeben, weil er plötzlich keinen Gefallen mehr daran hat. Wurde der Käufer getäuscht (durch falsche Beschreibung), dann kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, aber nicht so einfach, wie bei einem gewerblichen Händler. (Siehe auch Seite 1, Beitrag 2 bzw. dort verlinkten Beitrag)