Beiträge von machi

    Da ich einige Mails zur EPLus Flatrate - Kündigung erhalten habe und ich aus zeitgründen nicht auf alle antworten kann schreibe ich hier jetzt mal kurz was mir zu der Sache noch so einfällt.


    Da ich kein Rechtsanwalt bin und somit auch keine Rechtsberatung betreiben darf kann ich niemandem zu irgendwelchen rechtlichen Schritten raten. Ich werde daher beschreiben, was ich machen würde wenn meine Flat noch immer abgeschaltet wäre bzw. wie ich vorgehen würde, wenn EPlus meine Flat wieder abschaltet. Was Ihr mit diesen Infos anfang ist dann Eure Sache.


    Eine einstweilige Verfügung konnte ich deshalb durchsetzen da erstens vieles dafür spricht, dass die Kündigung nicht rechtswirksam ist und ausserdem in meinem Fall eine sog. Eilbedürftigkeit vorliegt. Ich hatte nämlich zum Zeitpunkt der Kündigung durch EPlus keinen Festnetzanschluss und meine UMTS Verbindung stellte für mich den einzigen Zugang zum Internet und damit zu täglichen Informationen wie z.B. Nachrichten oder Radio dar. Daher war in meinem Fall eine sog. Eilbedürftigkeit gegeben und deshalb konnte meinem Antrag auf Erlass einer EV stattgegeben werden.


    Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung habe ich selbst verfasst, hierfür benötigte ich keinen Rechtsanwalt. Hätte ich die EV nicht selbst verfassen können, wäre ich zum Amtsgericht gegangen, hätte mir den oder die zuständige/n Rechtspfleger/in gesucht und hätte meinen Antrag auf EV dort zu Protokoll eingereicht. Wenn ich die Kosten hierfür nicht hätte aufbringen können, hätte ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) gestellt.


    Einen Widerspruch gegen die Kündigung durch EPlus habe ich nicht in Erwägung gezogen, da hierfür die durch EPlus gesetzte Frist schlicht zu kurz war. Meine Kündigung erhielt ich an einem Freitag, am darauf folgenden Dienstag sollte die UMTS Verbindung beendet werden. Mein Widerspruch wäre damit ohnehin nicht rechtzeitig bei EPlus eingegangen. Im Übrigen bin ich davon ausgegangen, dass ein Widerspruch sowieso nichts bewirkt hätte, deshalb habe ich mir diesen Schritt gleich geschenkt.


    Wäre meinem Antrag auf Erlass einer EV nicht stattgegeben worden hätte ich EPlus unter Fristsetzung von z.B. 10 Tagen aufgefordert meinen Anschluss wieder anzuschalten. Danach hätte ich eine Feststellungsklage gegen EPlus eingereicht mit dem Ziel, durch ein Gericht feststellen zu lassen, dass das Vertragsverhältnis mit EPlus fortbesteht. Außerdem hätte ich mir einen UMTS - Zugang bei einem anderen Anbieter besorgt und die mir entstehenden Mehrkosten EPlus in Rechnung gestellt. In diesem Fall hätte ich dann EPlus unter Fristsetzung zur Zahlung des mir entstandenen Schadens aufgeordert und, sofern keine Zahlung erfolgt, zugleich mit dem Feststellungsantrag Schadensersatzklage gegen EPlus eingereicht.


    Ich möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich hier nur meine Meinung wiedergebe bzw. beschreibe, was ich machen würde oder gemacht hätte wenn EPlus meine Flat dauerhaft abgeschaltet hätte.


    Keinesfalls betreibe ich hier Rechtsberatung und empfehle insbesondere niemandem irgendwelche rechtlich relevanten Schritte einzuleiten. Was Ihr mit meinen Infos anfangt, ist allein Eure Sache.

    einstweilige verfügung gegen EPlus


    Habe die ganzen Beiträge erst jetzt gelesen, deshalb hier kurz mal meine Meinung :


    EPlus bietet eine volle Flatrate an und muss diese daher auch zur Verfügung stellen.
    Die meisten der fristlosen Kündigungen dürften daher rechtswidrig sein. Aus diesem Grunde habe ich bereits vor 2 Wochen, kurz nachdem ich die Kündigung erhalten habe, eine einstweilige Verfügung gegen EPlus erwirkt. Ein paar Stunden nachdem EPlus meinen UMTS Zugang abgeschaltet hatte war ich wieder online. Wer Interesse an der EV hat, kann sich bei mir melden : machi01@web.de


    Die EV kann jetzt hier : http://www.machi.de/ev/ angesehen werden