Leverkusen wird noch 1x Meister :p
Beiträge von 2934K
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Wann würde der Verkäufer sich den in Verzug befinden?
Kaufdatum ist Ende November.
Ich habe den Verkäufer nicht richtig gemahnt, da das Lieferproblem mit dem Versanddienst geklärt werden musste.Ich möchte die Bewertung nicht unbedingt zurücknehmen, aber der Verkäufer will das, da sofort geliefert.
Es gibt schon ein paar Urteile zu negativen Bewertung, die sind aber stets unterschiedlich ausgefallen. -
Habe dazu einen Anwalt eingeschaltet, habe jetzt auch die Kosten für die Ware vom Verkäufer zurück bekommen.
Muss ich jetzt selber die Kosten für meinen Anwalt tragen, da schon beauftragt?
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In dem Link von Netzwurm steht doch drin: Wer sich nicht versichert, muss auch mit keinen Sanktionen rechnen, der zahlt halt seine Arztrechnungen weiterhin selbst.
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Das mit der Bewertung macht mir nur ein bisschen Kopfzerbrechen, da die Ware angeblich geliefert wurde und für die Zustellung der Versandienst zuständig ist und der Verkäufer von dem Garagenvertrag meiner Frau nichts wissen konnte.
Schwierig schwierig, werde mir mal anwaltlichen Rat einholen.
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Dauerposter
Es ist genau dieselbe Abstellerlaubnis wie in dem Link.
Laut AGB von GLS schreibst du, die Ehepartner sind gleichwertig, da beide empfangsberechtigt.
Ist für GLS damit die Zustellung erledigt? -
So habe mir die Abstellgenehmigung rausgesucht, diese ist mit Vor- & Nachnamen von meiner Frau unterschrieben.
Ich erlaube auch zukünftig das Abstellen von Paketen bis auf Widerruf an oben genannte Adresse bzw. Nachbarn möglichst an folgender Stelle:
Hinten im Hof auf den AutoreifenBedeutet dieser Text in der Abstellgenehmigung, dass das abstellen generell an dieser Anschrift erlaubt ist, da gleicher Haushalt?
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Meine Frau hat den gleichen Nachnamen.
Habe heute sogar bei dem Versandunternehmen angerufen und die argumentieren, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt worden ist. -
Genau diese Abstellgenhemigung hat meine Frau unterschrieben, mit dem Wortlaut: Ware ist hinten im Hof abzustellen auf den Reifen.
Der Shop verweist auf die AGBs von GLS, dass das Paket an die im Haushalt lebenden Personen abgegeben werden darf und mit der Abstellgenehmigung auch die AGBs von GLS anerkannt worden sind und GLS für die Zustellung verantwortlich ist und die Ware angeblich ordnungsgemäß zugestellt worden ist.
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Der Shop argumentiert so, das es von der Abstellgenehmigung nichts wusste, aber diese beim Versanddienst GLS von der Ehepartnerin unterschrieben worden ist und das Paket abgestellt werden durfte, also das Paket als zugestellt gilt.