ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Das ist nun wiederum auch Unsinn. Wenn ich als Deutscher ein deutsches Notebook dabeihabe, dann sagt da keiner was. Ich hatte mit meinen Notebooks noch nie Probleme diesbzgl., obwohl ich es jedes Mal auspacken und einschalten durfte. Eine Rechnung hätte ich auch gar nicht gehabt, da es sich um Geräte meines Arbeitgebers handelt.
Es wurde hier ja schon mehrfach ganz richtig gesagt: Die Zöllner sind nicht blöde. Die erkennen durchaus, ob jemand einfach nur sein Notebook dabeihat, oder ob man im Ausland ein neues Gerät gekauft hat und am Zoll vorbeischmuggeln will.
Wenn das mitgebrachte Notebook gepflegt und in einem Neuzustand ist, hast Du bei einer (Zoll-) Kontrolle defintiv ein Problem. Du bist in der Nachweispflicht und musst eine Rechnung / Überlassungsbescheinigung Deines Arbeitgebers etc. vorlegen (geht auch nachträglich), um eine Verzollung / Besteuerung zu umgehen. Ganz abgesehen davon, bist Du in der Pflicht, das Gerät bei der Ausreise am Zoll anzumelden, um genau diesen Vorfall zu verhindern.
Ging mir schon mal genauso:
Hatte mein Notebook bei der Ausreise in die USA vergessen beim Zoll anzumelden und wurde prompt bei der erneuten Einreise in die BRD "rausgefischt". Da ich meine elektronischen Geräte sehr sorgsam behandle, war mein Notebook von einem Neugerät nicht wirklich zu unterscheiden. Hatte aber meinen Garantieschein mit Kaufdatum und deutschem Händlerstempel dabei, so daß es keine Probleme gab.