Beiträge von SteMa

    Kurze Frage, sind die 17500 nicht nur im ersten Jahr gültig?


    Im darauf folgenden ist der Betrag doch um ein vielfaches höher oder?


    edit


    Kleinunternehmen
    Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche Brutto-Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen (§ 19 Abs. 1 UStG). Achtung: Bei diesen Grenzen handelt es sich um Umsatz, nicht um Gewinn!
    Auf diese "Besteuerung als Kleinunternehmen" kann man auch verzichten und "mit Mehrwertsteuer" arbeiten. An diese Entscheidung ist man für mindestens 5 Jahre gebunden. Ein Wechsel zwischen diesen Besteuerungsarten ist gemäß § 19 (2) UStG und § 247 UStR (Umsatzsteuer-Richtlinien) immer nur zum Beginn eines Kalenderjahres möglich.

    So nach dem gestrigen gespräch mit meinem Vermieter werden nun im Keller und im Keller Flur, erstmal 2 neue Pumpenlöcher gegraben um im Fall der Fälle zumindest das schlimmste zu verhindern.


    Zuerst hat man halt gesagt, dass man dagegen nichts machen könne, darauf hin habe ich dann erwidert, das die Wasserkränze schon knapp nen Meter hoch sind.


    Da wir da ja noch ein paar Jahre wohnen bleiben wollen und in die Bude beim Einzug fast 4 Mille gesteckt haben.


    Danke schonmal für Eure hilfe :top:

    Ich werde gleich nochmal einen Termin machen,, der Vermieter wohnt ja nebenan.


    Es ist jetzt das 2 mal in knapp 2 Monaten das der Keller wieder komplett unter wasser steht.


    Weg zu meiner Kellerdusche, Waschmaschine und Trockner nur mit nackten füssen oder gummistiefeln möglich.


    Und mein Kellerraum in dem noch Sachen vom Umzug stehen ist auch unnutzbar, da steht erstmal alles auf paletten.


    Eigentlich wollte ich da ja mein privat Gym einrichten oder eine Kellerbar, das kann man natürlich vergessen wenn bei einer größeren Regen / Tau zeit alles wieder voll läuft.


    Andere Frage wie schaut das denn mit der Mietminderung aus? Ich hab gelesen Keller nicht nutzbar 10 % gilt das denn nur für die Zeit wo das drin steht oder gilt ein undichter Keller generell als nicht nutzbar?


    Gemacht worden ist noch nichts =(


    Und das wasser ist wieder da

    Zitat

    Original geschrieben von mamudo
    Wie sieht es mit einer Auszahlung aus? Gerne per PN :)


    Danke.


    Zitat

    nemesis


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    Es steht doch im ersten BEITRAG andere anfragen per PN ist das sooo schwer?