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"danach aber regulär von Debitel gekündigt werden kann)."
das bestreitet auch keiner.
wie wärs, wenn du mit dem anwalt mal eine runde smalltalkst. dann lässt sich die frage ob nun 6 oder 12 monate, sicher sofort aufklären.
"EDIT: Mit anderen Worten: Er akzeptiert die eigentlich unwirksame einseitige Vertragsänderung von Debitel im November 2007 und fordert nun deren korrekte Einhaltung. Ein eher ungewöhnlicher Fall "
Warum nicht? Was Debitel kann, können wir doch schon lang 
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Das lesen -> das ist die Quelle:
http://www.rechtsanwaltsladen.de/aktuell.html
genau so stehts auch in der EV
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nur leider zitierst du nicht aus der Einstweiligen Verfügung.
Dachte ich mir schon.
Ich stell sie Montag mal rein.
Ende des KINDERGARTENS!
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Nochmal Quark. Eine solche Tarifumstellung ist zustimmungspflichtig und kann *nicht* durch Schweigen angenommen werden und kann schon gar nicht durch einen Nachsatz in der Rechnung in Kraft treten.
Nicht unbedingt. BGB lesen.
Zitat
[i]Das sollte der Rechtsanwalt, falls der sein Examen nicht im Lotto gewonnen hat, auch wissen.
na na...
Zitat
[i]Vielleicht solltest *du* dir die rechtlichen Grundlagen zu der einstweiligen Anordnung noch mal genauer durchlesen, denn diese begründet sich einzig und allein auf den Formfehler.
Schön, dass Du sie hast. Zitiere doch mal den betreffenden Satz raus.
Zitat
[i] Warte einfach bis Montag ... 
Lt. Hotline ist die "Kündigung", die ja keine war, zurückgezogen worden.
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Das ist Quark. Es hat sich überhaupt keine Mindestvertragslaufzeit geändert, da niemals ein "Tarifwechsel" stattgefunden hat. Gegenstand der einstweiligen Anordnung war und ist lediglich die nicht erfolgte rechtswirksame Kündigung wegen eines Formfehlers.
Und wieder liegst Du daneben.
Einfach Anwalt anrufen oder anschreiben, siehe ein paar Seiten weiter vorn, und schon bist Du schlauer. Auch er erwirkt für mich eine EV.
"Doch auch eine schriftliche Kündigung muss nicht sofort wirksam sein. Bei den meisten Verträgen wurde durch die Tarifumstellung die Mindestvertragslaufzeit verlängert. Schuld ist die Tarifumstellung im November 2007. Hier hat Debitel den Kunden auf der Rechung vermerkt, dass der Tarif von crash 5 auf crash 5 limited umgestellt wird. Für diesen Vertrag besteht eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten."
Gestern sollte die Karte bei mir tot sein, läuft heute noch...
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
ist dann nur komisch, dass auch D1-Crash-5 gekündigt worden sind
Es wurde keinem gekündigt, die Karten wurden einfach abgeschaltet.
Zitat
Original geschrieben von Merlin
die weit weniger genutzt wurden und, wie hier zu lesen ist, nur einen monatlichen Betrag von weniger als 10€ aufwiesen. So ganz kann das also mit den "unrentablen" Kunden auch nicht stimmen, oder sind auch Kunden *unter* einer gewissen Minutenanzahl unrentabel?
das weiss sich nur Debitel allein....
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Juristisch ist das, was debitel in seiner Mail an alle "unrentablen Kunden" geschrieben hat, keine Kündigung, denn diese bedarf der Schriftform - bereits hundert mal erörtert, was die Schriftform ist - sondern lediglich ein "Exklusives Wechselangebot". Man kan auch kurz "Spam" dazu sagen! Nicht mehr, nicht weniger. Durch die Umstellung im November von Crash5 in Crash5 Limited I ändert sich übrigens auch automatisch die Mindestvertragslaufzeit von 6 auf 12 Monaten, es sei denn, jemand hat im November 2007 widersprochen. Und ohne Kündigung (schon gar nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) darf auch nicht einfach die Karte abgeschaltet werden. Da gibt es auch nichts mehr zu diskutieren darüber. Dies ist im übrigen genau der Gegenstand der Einstweiligen Verfügung gegen Debitel gewesen.
olli
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das wird warscheinlich unterschiedlich gehandhabt. eine karte, die vor 1 monat ausgelaufen ist, bucht sich nach wie vor ein, nur sind keine gespräche möglich.
das dürfte letztendlich aber auch egal sein, weil dann debitel halt eine neue karte versenden muss, selbstverständlich kostenlos.
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Zitat
Original geschrieben von hrgajek
Hallo,
Leute, deren Karte bereits "aus" ist oder die von sich aus gekündigt haben, bleibt die Karte auch "aus".
Stimmt nicht ganz. Bei Debitel werden die Karten zunächst für weitere 3 Monate nur temporär abgeschaltet, d.h. wenn man eine Rufnummer von dieser Karte aus, nach Abschaltung anruft, kommt die Ansage, dass der Anruf nicht durchgestellt werden kann und man die Hotline anrufen soll. Die Karten können so auch wieder reaktiviert werden, da sich sich ganz normal in das Mobilfunknetz (zumindest bei D1) einbuchen. Die SIM-Karte wird netzseitig nicht abgewiesen.
Genau so, war es auch beim Berliner Anwalt. Die Karte wurde einfach wieder reaktiviert.
Die einstweilige Verfügung greift nur, wenn die Karte zuvor abgeschaltet wurde (also bei Debitel: temporär) - also die einseitige unzulässige Kündigung seitens Debitel in Kraft getreten ist.
Der Anwalt aus Berlin, um den es sich in der Teltarif-Meldung handelt, mit dem ich heute auch gesprochen habe, ist unter seiner Internetseite http://www.rechtsanwaltsladen.de erreichbar (wird heute noch aktualisiert) und wird sicher, denjenigen helfen können, welche auf die Fortführung des Vertrages bestehen. Einfach dort mal anfragen.
olli
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ja Portierung ist natürlich gemeint 