@ 7SAC7 + schnuri
Meine Bekannte ist eine arglose junge Dame. Wenn sie bei Fleischer gefragt wird, ob..., ist ihr trotzdem - wie jedem anderen - klar, dass ihr der Fleischer nichts schenken will.
Wenn eine freundliche Kundenberaterin ihr einen angeblich guenstigeren Tarif (Flatrate fuer nur wenig Gebuehr mehr) anbietet, meine ich, dass man nicht verlangen kann, dass SIE selbst nun die einzelnen Unterschiede im Detail zum bisherigen Vertrag abfragen muss. Und die automatische Verlaengerung bei Tarifwechsel duerfte nicht jedem "mundigen Verbraucher" bekannt sein, sondern in erster Linie dem, der schon einmal auf dieses Weise uebern Tisch gezogen wurde. Es ist und bleibt unsauber, wie da vorgegangen wurde.
Mit Versatel droht (hoffentlich) kein Aerger, weil die missliche Situation vor Ablauf der 14-taegigen Widerspruchs durch den Anruf der Telekom (um mitzuteilen, dass der moegliche Kuendigungstermin erst der 28.8.09 sei) offenbar wurde und der Auftrag an Versatel daraufhin vorsorglich storniert wurde. Eine Reaktion steht jedoch noch aus.
Habe mir jetzt mal selbst die gesammelten Telekom-Briefe meiner Bekannten angesehen, um nachzusehen, wie es mit der Auftragsbestaetigung aussieht. Es gibt kein Papier mit der Bezeichnung "Auftragsbestaetigung". Das einzig Schriftliche zu dem Tarifwechsel findet sich auf der Oktoberrechnung (vom 2.10.08). Da steht:
1. Wegfall am 27.8.08 T-ISDN Standardanschluss CallXXL/T-ISDN...
2. Zugang am 28.8.08 Call Comfort/Universal...
Das ist alles, nichts Kleingedrucktes dazu.
Demnach erwartet also die Telekom offenbar von ihren Kunden, dass sie sich selbst irgendwie darueber informieren, wie die Tarifdetails aussehen. Die Widerspruchsfrist war allerdings ohnehin abgelaufen.