Beiträge von Joao

    Hallo,


    es gibt neues.
    Ich war ja bei der Verbraucherzentrale,und hatte eine Rechtsberatung.
    Die Verbraucherzentrale hat mit dem Anwalt von 1&1 Kontakt aufgenommen...


    Jetzt habe ich eine Anwort bekommen
    mit dem Inhalt:


    "bei Vertragsabschluss wurde von Ihrem Mandanten die sofortige Bereitstellung des DSL-Anschlusses(nächstmögliche Schaltung) vereinbart. Ich möchte daher auf Punkt 10.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet-Zugänge hinweisen:
    "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,wenn 1&1 mit der Ausführung der Diensleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereisstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.)."


    Meine Mandantin hat bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Diensleistung begonnen,indem sie ihren Technologiepartner beauftrage,den Anschluss freizuschalten. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf § 312d III 2. BGB verweisen.Die Forderung sehe ich daher weiterhin als berechtigt an.


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    Er fordert mich auf,das Geld bis zum Ende des Monats zu überweisen.


    Mein Anwalt meinte zu mir,die Beweislage ist eindeutlig,dass es sowas wie frühzeitiges erlischen des Widerrufs nicht gibt!
    Nun habe ich wieder einen neuen Termin bei der Verbraucherzentrale,was nicht kostenlos ist.
    So langsam mache ich mir echt Sorgen um mein Portmoneu.
    Das kann ja so bis ewig weitergehen,ich muss jedesmal Beratungsgebühr abdrücken,und wenn ich dann am Ende noch an 1&1 zahlen muss :eek: :rolleyes:


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    Was ich noch hinzufügen möchte,und sehr interessant ist,in dem Brief steht noch drin:


    "Um einen Rechtsstreit jedoch zu vermeiden und den Vorgang nun umgehend ohne weitere Kosten abschließen zukönnen,bietet meine Mandantin einen Vergleich in Höhe von 125,00 Euro an.Nach Zahlung des Betrages sind sämtliche Ansprüche,die bei mir unter vorstheendem Aktenzeichen geführt werden,erledigt.Diese abgeschlossene Vergleich bezieht sich ausschließlich auf die oben angegebenn Registernummer."
    Der Forderungsstand zum 02.04: 199,52 Euro.


    Es ist interessant, weil bevor ich noch bei der Verbraucherzentrale war,hatte man mich aufgefordert,einen Betrag von 236,58 Euro zu überweisen.



    Jetzt sind es auf ein mal 125,00 Euro :confused: