Um den Thread noch mal aufzugreifen..
Ich hätte dazu noch 2 Fragen, falls jemand so lieb wäre und sie beantworten könnte? ![]()
- Es ist doch richtig, dass der Empfänger eines Schecks für denjenigen, dem dieser überschrieben werden soll, selbst entscheiden kann ob er ihn als Voll- oder Blankocheck ausstellt, richtig?
- Wenn ja, kann derjenige der den Scheck ursprünglich ausgestellt hat (also bei dem sich die Bank das Geld holt, z.B. einer Firma) festellen an wen der Scheck weitergegeben wurde?