Beiträge von bsee

    Ich komme auf mein Posting vom 7.10. um 10:10 zurück:
    Ich tendiere dazu, dass Gutscheine nicht anerkannt werden, denn auf mehreren einschlägigigen Portalen las ich: "Der Gutschein gilt nicht für Blumen, Reisen, Dienstleistungsangebote oder Tchibo plus." Wenn dem so ist, hat sich für mich die Bestellung eines 14€-Handy 19,95€-Handy minus 10€ Rabatt erledigt.


    Ich bin grade die Fundstelle in den Tchibo-AGBs am Suchen.

    Zitat

    Original geschrieben von thomytiger
    hab auch eine callya gewonnen, aber Begelitbrief war keiner mit dabei...


    nur: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben eine CallYa Karte von detatec gewonnen...


    Bei mir steht nirgendwo was von deltatecc und im Anschreiben von VF:
    Heute bekommen Sie... mit 2€ Startguthaben... Für Sie ist CallYa OpenEnd... bereits voreingestellt.
    Es folgt der Hinweis auf CallYa & Win... 15€...

    Auch von mir once more:
    Startguthaben war 1€ gewesen, auf meiner waren es 2€ gewesen, dein Tarif ist OpenEnd (siehe Begleitbrief), bei der 1. Einbuchung werden 99c abgezogen, die du wiederbekommst, wenn du den Monat nicht ins VF- oder Festnetz telefonierst.
    "Für einen monatlichen Optionspreis von 0,99 € wird pro Gespräch in das deutsche Festnetz und zu Vodafone nur die erste Minute berechnet, alle nachfolgenden Minuten des Gespräches sind kostenlos. Man erhält die Grundgebühr zurück, wenn man den ganzen Monat nicht in beide Netze telefoniert hat."
    Quelle: http://www.prepaid-wiki.de/index.php5?title=CallYa_OpenEnd

    Frei-SMS für alle am 25.10.2009


    "Am 25. Oktober 2009 versenden alle Tchibofonierer den ganzen Tag lang Standard-Inlands-SMS zum Nulltarif – in alle deutschen Netze und so viele sie möchten" ...
    *Feuerwerk :eek: da wird das O2-Netz aber glühen*


    ... und mehr Details aus erster Hand, dem Hause Tchibo selbst, zur fünfwöchigen Geburtstagsaktion vom 13.10.-16.11.2009
    http://www.tchibo.com/content/…ECE57D40742028AEA0A005FE5


    bsee, in Ungnade gefallener Tchibofonierer :rolleyes:

    Original geschrieben von Dauerposter
    Bei "normalen" Lastschriften hat nahezu jede deutsche Bank eine entsprechende Befristungsklausel mit Genehmigungsfiktion nach Fristablauf in ihren AGB im Verhältnis zum Kunden.


    So ist es. Ich beziehe mich, wie bereits weiter oben, nochmals auf das Portal http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/frameset.html
    und zitiere diesesmal die einschlägige Passage im Wortlaut, die ausgedruckt als Deckblatt auf die Kontoauszüge eines jeden Bankkunden gehören :cool:


    "Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?
    Flapsig formuliert: Ein häufiges Mißverständnis ;-)

    ...
    .. [bitte a.a.O. nachlesen]
    .
    AGB Ziffer 7 Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung); Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
    (...)
    7.3 Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
    Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungenen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.
    (Banken-AGB, eigene Hervorhebungen)
    Wie aus der Formulierung zu erkennen ist, gilt diese Regelung also nur für Lastschriften, bei denen wirklich eine Einzugsermächtigung vorlag und der Zahlungspflichtige z.B. nachträglich mit der Höhe nicht einverstanden ist. Vollkommen unberechtigte Einzüge von unbekannten Einziehenden sind damit nicht von dieser AGB-Klausel erfaßt.


    Hinweise: Bei den Sparkassen findet sich die Regelung in Ziffer 7.4, bei der Postbank bezieht sich Ziffer 7.5 auf alle Lastschriften, der Einschub "für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat" ist hier nicht AGB-Bestandteil.


    Die Bank des Zahlungspflichtigen hat übrigens kein Recht zu prüfen, ob der Zahlungspflichtige die Lastschrift zurückgeben darf, bzw. sich zu weigern, eine Lastschriftrückgabe vorzunehmen."


    Quelle Christian Bartsch, Stefan Krieg, den Betreibern dieser FAQ-Seite, gebührt ewiger Dank!

    Etwas ausführlicher:
    Mit *102# Hörertaste erfährst du, wie lange dein (Start)Guthaben gültig ist, bis Mitte 2010 vermute ich stark. So 10 Tage vorher solltest du den mittlerweile legendären 1 Cent überweisen.
    http://www.prepaid-wiki.de/index.php5?title=Hauptseite
    bzw.
    http://www.prepaid-wiki.de/index.php5?title=Tchibo_mobil
    Dein Guthaben sollte immer mindestens 0.01€ aufweisen, sonst funktioniert auch die Tchibo-Intern-Flat nicht mehr, nicht mal mehr 0800er-Nummern. Laufzeit für alle: bis 21.11.2011

    Das Startguthaben beträgt 1€ in der Regel; mehr bei entsprechenden Aktionen oder in der Ausnahme. Ich war überrascht, dass Mitglieder letzthin berichteten, die SIM zum bestellten Handy weise 10€ auf :top: teils war zudem eine zweite SIM kostenlos beigelegt worden :top: :top:


    Ganz recht, InternetFlat, ohne "et". Damit war diese Aktion, dieser Thread gemeint.
    http://www.telefon-treff.de/sh…d=417595&highlight=gratis

    yox  Pwner
    Ich tendiere dazu, dass Gutscheine nicht anerkannt werden, denn auf mehreren Portalen las ich: "Der Gutschein gilt nicht für Blumen, Reisen, Dienstleistungsangebote oder Tchibo plus." Wenn dem so ist, hat sich für mich die Bestellung es 14€-Handy minus 10€ Rabatt erledigt :(

    Meine Call Ya kam per Brief mit der TNT-Post.
    Kann jemand diese Aussage aus Prepaid-Wiki bestätigen?


    'Man erhält die Grundgebühr zurück, wenn man den ganzen Monat nicht in beide Netze telefoniert hat.' http://www.prepaid-wiki.de/index.php5?title=CallYa_OpenEnd


    Meine Call Ya OpenEnd weist ein Guthaben von 1,01€ auf, nachdem 0,99€ für den lfd. Monat OpenEnd abgezogen wurden. Bekomme ich diese 99c tatsächlich wieder, wenn mit der SIM den Monat über weder ins Fest- noch ins VF-Netz telefoniert wurde :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Illuminatus
    Braucht man diesen Prospekt oder diese Kundenkarte?


    Man braucht keinen (Gutschein aus dem) Prospekt noch die PrivatCard, nur Sitzfleisch bis es 13 schlägt diesen Monat. Die Quelle "Wochenprospekt" gab ich gleich vorweg an, um Nach-Fragen "Quelle?" vorwegzunehmen. Wie immer lautet im Artikel ein Passus "... für alle neuen Tchibofonierer". Ich frage mich, wie Tchibo Missbrauch begegnen will. :confused:
    Mit Mühe und Tücke bekam ich bei der letzten Aktion, die zum 21.9.09 ausgelaufen ist, im Shop bei einer mir -noch?!- wohlgesonnenen MA die PrivatCard und darauf eine Gratis-SIM mit der Internflat bis 11/2011. Falls ich mich bei der nächste Woche bevorstehenden Aktion für ein (14€-)Handy minus 10€ Rabatt erwärmen sollte, bin ich gespannt, ob Tchibo Online mir eins verkaufen wird...