Beiträge von NotAHero

    Ja, alles online.


    Die Hotline hat mir erzählt, dass die Testaktion nur beim 24-monatigen Vertrag gilt (wenn der Surfstick inklusive ist und nicht extra bezahlt werden muss).
    Was aber Blödsinn ist, weil erstens nichts von der der Einschränkung mit 24 Monaten dabei steht und zweitens die Rückerstattung des Surfsticks zugesichert wird.
    Als ich die Dame darauf hingewiesen habe, wusste sie nicht weiter und hat mich nach Nbg verwiesen. :rolleyes:


    Und da kam bisher keine Antwort bis auf die automatische Bestätigungsmail.
    Wenn morgen noch immer nichts da ist, muss ich wohl nochmal nachhaken...

    Bestellt am 24.01., SIM-Karte und Vertrag aktiviert am 31.01.
    Steht auch so in der Januar Rechnung: "Einmaliger Anschlusspreis - 31.01.2011"


    Gekündigt habe ich am 23.2.


    Bisher kam keine Rückmeldung aus Nbg.

    Hallo zusammen,


    vor kurzem gab es bei O2 mal wieder die "1 Monat unverbindlich testen"-Aktion für Surfsticks.
    Die Aktion war auch der einzige Grund, mir den Surfstick mal anzuschauen. Habe noch nach irgendwelchen Bedingungen und Einschränkungen gesucht und nichts gefunden.


    Also habe ich den Stick mit 6 Monaten Laufzeit (O2 Active-Data-Card) bestellt.
    Nach 3 Wochen Benutzung habe ich gekündigt mit Hinweis auf die Testaktion. Die Kündigung wurde zu meiner Überraschung abgelehnt:
    "Ihren Wunsch einer Rückabwicklung im Rahmen der Zufriedenheitsgarantie können wir nicht entsprechen. Sie haben diesen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten abgeschlossen."


    Zitat aus den "Details" zur Testaktion:
    "Mit der Testaktion haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag im ersten Monat nach Aktivierung Ihres O2 Surfstick Vertrages zu kündigen."


    Die Hotline konnte mir nicht groß weiterhelfen und hat mich an den Support in Nbg verwiesen.
    Die habe ich heute freundlich per Mail gebeten, die Ablehnung der Kündigung nochmals zu prüfen unter oben genannten Umständen.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß mehr dazu?