Beiträge von nachtanbeterin

    Ich habe dich verstanden, aber du mich nicht bzw du Apple nicht.


    Du bekommst NUR das Austauschgerät für 239,90 oder 210,90€ bei vorhandenem ACPP wenn du dein defektes Gerät zurück an Apple schickst
    und da ist es auch egal ob das Gerät wirklich defekt ist oder nicht. Es wird getauscht.
    Das ist die Vertragsgrundlage - defektes Gerät( ausserhalb der Garantieleistungen) gegen Austauschgerät Gerät und 239,90 €


    Wenn du das Defekte NICHT zurück schicken würdest, wärest du vertragsbrüchig und somit wäre das Entrichten von 619€ für ein Neugerät seitens Apple anzurechnen, um die Vertragsgrundlagen bzw deren Abwicklung wieder ordnungsgemäß her zu stellen

    Am besten rufst du bei Apple an, die können dir eine genaue Auskunft geben. Genau wissen, tut es hier eh keiner zu 100%. Ich eingeschlossen



    Aber dennoch ist die Sache für mich logisch.
    Denn das man Anrecht den Preis von 239,90 € für ein Austauschgerät erhält,
    ist das Zurücksenden des defekten Gerätes, Grundvoraussetzung.
    Sollte man nun das defekte Gerät nicht zurückschicken ist man verpflichtet,
    Apple etwas Vergleichbares zur Verfügung zu stellen und das wird mit dem Bezahlen von 619€, erledigt


    Somit weiss ich auch nicht, warum es da Diskussionen drum geben kann.


    Warum sollte Apple dir ein Gerät für 239,90€ verkaufen, was zustandsmäßig einem Neugerät entspricht.


    Somit wäre ja jeder mega doof der ein Neugerät zum reellen Preis kauft und es nicht bei Apple als Austauschgerät kauft.

    Ich verstehe es so....


    Erst bezahlst du 239,90€ für das Austauschgerät


    dann die 210€ Verspätungsgebühr weil dein defektes iPhone nicht innerhalb der 10 Tagefrist bei Apple ankommt.


    Sollte dann klar sein, dass deini iPhone nicht ankommt bzw auch nach einer verlängerten Frist nicht, wird dann der Betrag von 619€ fällig.


    Deswegen wird auch der höhere Betrag als nötig Apple auf deiner Kreditkarte von Apple geblockt und auch erst NACH der kompletten Abwicklung des Tausches freigeben.


    Glaubst du wirklich, du wärst schlauer als Apple?
    Ich denke die haben bestimmt schon jedes Szenario erlebt und einen Riegel vor geschoben, sodass Apple keine grösseren Verluste bedingt durch das Nichtzurückschicken des defekten Gerätes erleidet.

    @ clio


    Auf der Apple Seite werden alle deine Fragen beantwortet:


    Apple gibt die Kaution für den Ersatzwert auf Ihrer Kreditkarte wieder frei, wenn Ihr iPhone-Originalgerät innerhalb von 10_Tagen nach der Lieferung des Ersatzgeräts bei Apple eingeht UND wenn Apple feststellt, dass Ihr iPhone-Originalgerät die Voraussetzungen für eine Reparaturleistung im Rahmen der Garantie oder des AppleCare Protection Plan erfüllt.
    Unter welchen Umständen stellt mir Apple den Ersatzwert in Rechnung?
    Apple wird Ihnen den Ersatzwert in Rechnung stellen, wenn entweder das iPhone-Originalgerät nicht innerhalb von 10_Tagen nach der Lieferung des Ersatzgeräts an Sie eintrifft ODER wenn Apple das Originalgerät erhält, jedoch die Voraussetzungen für eine Reparaturleistung im Rahmen der Garantie oder des AppleCare Protection Plan nicht gegeben sind UND das Gerät auch außerhalb der Garantieabdeckung nicht reparierbar ist.


    Betriebsstörungen am iPhone infolge von Sturz- oder Wasserschäden kommen beispielsweise für den Service außerhalb der Garantieabdeckung infrage. Bestimmte Schäden, z._B. in mehrere Teile zerfallene Geräte oder Defekte infolge unerlaubter Modifikationen, sind davon ausgenommen.


    Unter welchen Umständen berechnet mir Apple eine Gebühr für Serviceleistungen außerhalb der Garantieabdeckung?
    Apple wird Ihnen die Gebühr für Serviceleistungen außerhalb der Garantieabdeckung in Rechnung stellen, wenn Apple das Originalgerät erhält, jedoch die Voraussetzungen für eine Reparaturleistung im Rahmen der Garantie oder des AppleCare Protection Plan nicht gegeben sind, aber das Gerät außerhalb der Garantieabdeckung reparierbar ist.
    Was passiert, wenn mein iPhone-Originalgerät ein paar Tage zu spät bei Apple eintrifft? Muss ich dann auch den Ersatzwert oder die Gebühr für Serviceleistungen außerhalb der Garantieabdeckung zahlen?
    Wenn Apple Ihr iPhone-Originalgerät nach mehr als 10_Tagen, aber innerhalb von 20_Tagen nach der Ersatzlieferung an Sie erhält und wenn das iPhone die Voraussetzungen für eine Reparaturleistung im Rahmen der Garantie oder des AppleCare Protection Plan erfüllt, dann wird Apple Ihnen den Ersatzwert abzüglich einer Verspätungsgebühr zurückerstatten. Wenn Ihr iPhone die Voraussetzungen für eine Reparaturleistung im Rahmen der Garantie oder des AppleCare Protection Plan nicht erfüllt, aber reparierbar ist, wird Apple Ihnen den gezahlten Ersatzwert abzüglich der Verspätungsgebühr und der Gebühr für Serviceleistungen außerhalb der Garantieabdeckung zurückerstatten.

    JackJona


    Hier ein orginal Zitat von der Appleseite




    Apple behält sich vor, selbst zu beurteilen, ob Ihr iPhone für Reparaturleistungen außerhalb der Garantieabdeckung infrage kommt. Reparierte oder ersetzte iPhones verfügen über eine auf 90 Tage beschränkte Hardwaregarantie bzw. über die Restabdeckungsdauer gemäß der Standardgarantie bzw. dem AppleCare Protection Plan für das iPhone, je nachdem, welcher Abdeckungszeitraum größer ist. Lesen Sie bitte die Apple-Reparaturbedingungen, um weitere Informationen zu erhalten.



    Zu finden unter : http://www.apple.com/de/suppor…ne/service/faq/#warranty7

    JackJona


    Eigentlich kann das nicht sein. Denn ich habe mein iPhone 3GS im April 2010 gekauft, dann im Juli 2010 ins Wasser geworfen ( natürlich ungewollt) dann habe ich für 210,90 - da ACPP vorhanden - glücklicherweise von Apple im Austausch ein iPhone 4 bekommen. Das 4 er hat nun die gleichen Garantie und Gewährleistungsansprüche 2011/2012 wie mein erst Gerät. Sogar der ACPP ist auf das Austauschgerät bis April 2012 umgeschrieben worden


    Soweit wie mir bekannt ist gilt bei Austauschgeräten immer das weit entfernteste Datum . Schickt man zB. das defekte Gerät am letzen Tag der Garantie ein und bekommt dann ein Austauschgerät hat dieses Gerät 90 Tage.
    Hat das defekte Gerät selber noch mehr als 90 Tage Garantie dann gilt die Garantie des defekten Gerätes auch für das Austauschgerät


    Alle Angaben ohne Anspruch auf hundertprozentige Richtigkeit ;)


    @ all


    Sorry, da ich immer ACPPs für meine Geräte (iPhone/iPad) habe habe ich vergessen das man die 29€ bezahlen bzw. zu den 210,90€ bei Vorabtausch dazu rechnen muss. Somit sorry für meine leicht unrichtige Aussage

    Warum 239,90€ ?
    Soweit wie mir bekannt ist, kostet die Inanspruchnahme des Gerätetauschs bezügl iPhone bei Apple ausserhalb der Garantieleistungen, 210,90€ inkl Versand


    Des Weiteren sofern du einen Vorabtausch gewählt hast, wird deine Kreditkarte mit einem höheren Betrag als die 210,90€ geblockt. Dann erhälst du das Austausch iPhone. Deine Aufgabe ist dann in einem bestimmten Zeitraum dein defektes iPhone an Apple via UPS innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums zu Apple zu schicken. Sofern dann dein iPhone bei Apple eintrifft, wird der geblockte Betrag abzüglich der 210,90€ von Apple wieder frei gegeben.
    Allerdings haben Kreditkartenunternehmen sogenannte Fristen dh es kann schon einmal bis zu 6 Wochen dauern bis deine Kreditkarte von dem zu hoch geblockten Betrag befreit wurde.


    sollte sich allerdings heraus stellen, das der Schaden doch eine Garantieleistung seitens Apple darstellt, werden selbstverständlich auch keine 210,90€ fällig. Aber dennoch können bis zu 6 Wochen vergehen, bis deine Kreditkarte wieder von dem geblockten Betrag befreit ist.

    Ich habe das Problem, das sich mein Googlekalender zwar mit Outlook via iTunes synchronisiert, allerdings wird nur 1 Kalender von 4 integrierten Googlekalender angezeigt. Kennt jemand zufällig eine Lösungsmöglichkeit zumindest noch 2 der 4 integrierten Googlekalender in Outlook anzeigen zu lassen ?

    Ich glaube da muss ich dir leider widersprechen. Die ersten iPhones die VF. kurz nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe, nun auch iP zu verkaufen, enthielten auch keinen Netlock. Erst als VF. sich besser etabliert hatte,kamen die iPs mit Netlock.



    @ Goetze


    Nach 2 Jahren kann man fast jede Sperre aufheben. Als Ausnahme ist mir nur ein amerikanischer Anbieter bekannt wo angeblich die Sperre lebenslang sein soll