Hallo Forum,
ich habe vor ein paar Tagen die Vodafone SuperFlat Mobil gebucht und warte auf Freischaltung. Überwiegend, weil jedes neuere Handy einen Großteil der Funktionen nur über Online-Verbindungen zustande bringt und man sonst bei jedem zweiten versehentlichen Tastendruck mal eben nen Euro aus der Tasche gezogen bekommt.
Insbesondere ist es natürlich ganz nett, E-Mails direkt aufs Handy zu bekommen, oder Google Maps mit GPS benutzen zu können, wenn man sich nachts im Wald verlaufen hat ![]()
Was mich ein wenig stutzig macht, ist das Kleingedruckte zu diesem Vertrag. Das Thema wurde in verschiedenen Foren schon x-mal diskutiert und endet leider stets mit 20-Seiten-Threads voller wilder Spekulationen, deshalb wüsste ich gerne, ob jemand konkrete technische Informationen hat. Es geht mir um folgende Formulierung:
ZitatSie dürfen die Vodafone SuperFlat Internet nur mit Ihrem Handy nutzen. Mit einem Computer, einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computers dürfen Sie den Tarif nicht nutzen. Für diese Nutzung zahlen Sie 0,20 Euro/10 KB.
Mit dem Tarif kann ich also auf dem Handy sämtliche Vodafone-Zugangspunkte für GPRS, UMTS und alle Tuning-Varianten nehmen - sowohl WAP- alsauch WEB-Zugänge. Ich kann mit dem im Handy integrierten Mailclient meine E-Mails mit beliebig großen Anhängen kostenlos empfangen und ansehen. Öffne ich nun in meinem Handy einen WiFi-AP und rufe die gleichen E-Mails mit dem Notebook oder dem iPod Touch ab (weil übersichtlicher und kompatibler, was die Anhänge angeht), kostet mich das pro MB mal eben 20 Euro ?!?
Aha.
1) Wo ist bei diesem Anwendungszweck für Vodafone der geschäftliche Nachteil, den sie sich so teuer bezahlen lassen wollen? Schließlich geht es um die gleichen Daten, nur um ein größeres Display...
2) Woran macht Vodafone fest, mit welchem Gerät ich die Daten betrachte? Merke: Gleicher Zugangspunkt, gleiche IMEI, über die zugegriffen wird. Einzige Erklärung wäre, dass meine Mails inhaltlich gescannt und Header ausgewertet werden, die Aufschluß über den Mailclient geben.
3) Das Szenario gilt nicht nur für Mails, auch z. B. für HTTP-Verbindungen, falls der User-Agent ausgewertet wird. Der Provider kann also nur wissen, welches Gerät ich verwende, wenn sie mit ihren Auswertungen in die obersten OSI-Schichten vordringen - richtig? Würde mich doch sehr wundern, wenn im BDSG vorgesehen ist, dass Nutzungsverkehr ohne Vorliegen einer Straftat inhaltlich gesichtet wird?
Ich verstehe ja, dass der Betreiber sich vor exzessiver Benutzung schützen will, aber ich hätte es ... sagen wir mal nett gefunden, wenn ich auf dem Handy sehe, dass ich eine Mail habe und die angehängte Präsentation schnell auf dem Notebook anschauen kann. Oder mir schnell übers VPN eine Datei vom Rechner zu Hause holen. Aber wenn ich dafür dann mit ein paar hundert Euro zur Kasse gebeten werden kann, weil ich mal 10 MB aufs Notebook geladen habe, ist das schon witzlos. Dann lade ich doch lieber legal vom Handy aus 1 GB Urlaubsfotos hoch ![]()
Ich habe natürlich gesehen, dass Tethering aktuell für 20 Euro extra im Monat angeboten wird. Nur wofür bezahle ich diese 20 Euro dann? Weil ich den selben Traffic verursache und die gleichen Daten abrufe, nur eben mit einem anderen Gerät? Sehr eigenartig! Oder kann mich jemand eines besseren belehren? Ich brauche weder P2P-Clients noch VoIP, wenn ich unterwegs bin, was vielleicht die 20 Euro erklären würde. Aber Tethering alleine ohne VoIP kann man wohl nicht buchen.
Danke & Gruß
Schlot