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Re: Auszahlungsangebot
Zitat
Original geschrieben von Captain Good
........und die Beantwortung der Frage, wie schnell die Datenverbindung ist.
Das steht in den Tarifdetails:
Bis zu einem Datenvolumen von 1000 MB in einem Abrechnungszeitraum steht eine max. Bandbreite von 7,2 Mbit/s bereit, danach wird die Bandbreite im jew. Monat auf max. 32 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt.
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Der Preis des S5 würde mich auch interessieren.
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Wie ist die Zuzahlung für ein Samsung Galaxy S5?
Danke
Gruß
Micha
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Zitat aus der Chip vom 10.04.2014:
Bislang ist es lediglich in China erhältlich, ob es auch nach Deutschland kommen wird, ist bislang unklar.
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Natürlich nicht, oder hast du schon mal ein S5 mit Dualsim gesehen?
Mal ganz davon abgesehen, dass die Verträge mit 300 MB fürn A...... sind.
Es wäre schön, wenn Vodafone mal wieder nen Knaller rausbringt wie Ende Mai, ansonsten
sehe ich schwarz für die Abschlusszahlen im Juni.
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pdkiller
Bleib mal locker! 
Die erste Sim hat 300 MB, die zweite Sim 1 GB
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Patrick
Möchtest du nicht noch ein wenig das WE geniessen?
Du bist gestern und heute im Forum aktiv, ich denke, die Beantwortung aller Fragen würde auch noch Montag reichen.
Respekt für deinen Support und Service :top: :top:
Gruß
Micha
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Hast du auch die XS Variante im Angebot? 
Gruß
Micha
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Vielen Dank für die superschnelle Zusendung der beiden Xtra Karten.
Gruß
Micha
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Zitat
Original geschrieben von dersimli07
Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig
nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…)
Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen")
von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich
ausgeschlossen werden.
Alles anzeigen
Einfach mal weiterlesen:
Ein paar Ausnahmen gibt es dann doch
Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetz und für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG.