Beiträge von Sumpf-Man

    Scheinbar hat sich bei 1und1 doch etwas verbessert.
    Heute habe ich noch einmal dort angerufen und wurde mit Herrn R. verbunden.


    Dieser machte mir ein sehr faires Angebot.
    Ich denke, sobald sich die neuen Routinen bei 1und1 eingespielt haben wird alles gut!

    Zur Sicherheit möchte ich hier nocheinmal hinzufügen:


    Ich vertrete hier lediglich meine freie Meinung und versuche nicht 1und1 schlecht zu machen.
    Lediglich wünsche ich mir Hilfe bei meinem Problem.



    Update:


    - Das Kündigungsschreiben ist immer noch nicht angekommen :rolleyes:
    Nach telefonisch Rückfrage bat man mich dies per Mail an support@1und1.de
    zu senden, was ich auch sofort tat.
    Scheinbar ist auch dies (ohne Fehlermeldung) nicht angekommen :rolleyes:


    - Ich habe 1und1 folgende Mail gesendet:




    Sehr geehrte Damen und Herren,


    schade das Sie mir nicht einmal mehr antworten.



    Ich möchte Sie fairerweise informieren, das ich meine freie Meinung in diversen Foren vertrete und bereits interessante Diskussionen darüber entstanden sind ob Ihre neue Aktion ernstzunehmen ist.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=435526


    Als Unternehmer kenne ich den Grundsatz:
    "Ein unzufriedener Kunde wirbt 10 andere ab"



    Mittlerweile habe ich mehrfach mit der Hotline telefoniert, die mir immer wieder bestätigen das eine Rückgabe des defekten Geräts oder auf Kundenwunsch ein Tausch gegen ein anderes Modell nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch erfolgen muss.


    Auch können die netten Mitarbeiter der Hotline nicht verstehen warum 1und1 sich hier querstellt und sind sehr böse darüber das sie den "Mist immer ausbaden müssen".



    Hiermit helfe ich Ihnen auf die Sprünge (wer bezahlt mir eigentlich die Arbeitszeit die ich für Sie opfern muss?) und sende Ihnen einen Auszug aus dem BGB (das ist das bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland, das auch für 1und1 gilt):



    § 440 BGB


    Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.



    § 437 BGB


    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



    Hier noch ein letzter Versuch:


    Helfen Sie mir doch, das ich bestätigen kann, das 1und1 sich jetzt um seine Kunden bemüht.
    Senden Sie mir das gewünschte HTC Hero zum Aufpreis vom Differenzbetrag (50,- €) unter Beibehaltung des bestehenden Vertrags mit Laufzeit und Rufnummer.


    Ausdrücklich wünsche ich keine Änderung am Vertrag (mit Ausnahme des Mobiltelefons).



    Mit freundlichen Grüßen,

    Ich gebe selbstverständlich nicht 1und1 die Schuld am Defekt.
    Bitte nicht falsch verstehen.


    Lediglich die "Kundenzufriedenheitsoffensive" kann ich nicht ernst nehmen.
    Mein Anwalt sagt, die müssen es zurücknehmen und als Antwort von 1und1
    kommt ein neuer Knebelvertrag... :eek:


    Mein Gerät ist das HTC Touch 3G.
    Es klingelt ab und an einfach nicht, obwohl die Einstellungen richtig sind.


    Das Gerät liegt neben mir auf dem Tisch, und ich sehe plötzlich nur den Anruf.
    Keine Sorge, auch die Lautstärke-Tasten an der Seite kenne ich ;)


    Welche Daten brauchst du per PN und was kannst du für mich tun?

    Ich denke die neue "Zufriedenheitsoffensive" ist ein großer Blöff!


    Mein Problem habe ich im 1und1-Blog unter Einhaltung der Regeln gepostet.
    Wurde jedoch nie freigeschaltet


    Unter Anderem habe ich dort das "mobile Internet" für 29,- €.
    Mein Handy war bereits 2x in Reparatur und ist erneut defekt.


    Laut meinem Anwalt habe ich das Recht es zurückzugeben
    und mir das Geld auszahlen zu lassen.


    Von 1und1 verweigert



    1und1 schlägt den Tausch des Handys gegen ein neues Gerät gleichen Typs vor.
    Dies möchte ich auf Grund der massiven Schwierigkeiten nicht.


    Anwalt schlägt vor bei 1und1 einen Kompromiss zu suchen und nicht aufs Recht zu pochen, da sie den "längeren Hebel" gerne ausnutzen.


    Also schlage ich vor ein anderes Handy aus dem Sortiment zu schicken.
    Die Differenz des Kaufpreises beträgt 50,- €, welche ich selbstverständlich bezahlen möchte.


    Von 1und1 verweigert



    KULANZANGEBOT von 1und1
    Das gewünschte Handy wird geschickt mit folgenden Bedingungen:


    - 100,- € statt Differenzbetrag von 50,- €
    - erneute 24 Monate Vertragslaufzeit
    - neue Rufnummer
    - der bestehende Vertrag wird dann storniert



    Tja was soll ich sagen, da bleibt mir nur das neue Handy gleichen Typs zu nehmen und dies zu verkaufen.
    Ein anderes Handy muss ich mir dann ohne Subvention kaufen.


    Naja - Kündigung für den Vertrag ist bereits raus.
    Aber scheinbar findet der Postbote den Briefkasten nicht?


    Das Bestätigungsschreiben der Kündigung kommt jedenfalls scheinbar nicht an... :rolleyes:



    Schade, aber wahr! :flop: