Beiträge von Man-Eater

    Also BLADE 1 & 2 sind hierzulande auch uncut erhältlich, ebenso alle 3 RAMBO-Teile. Bei KILL BILL ist es so das Tarantino die längere und buntere Fassung nur für den asiatischen Markt (Hommage) gemacht hat, in den USA und sonstwo gibt es bislang auch nur die Versionen wie hierzulande. Beim 2. Teil ist es nicht der Rede wert, beim 1. fehlt etwa 1 Minute und der Kampf im "House of the Blue Leaves" ist halt bunt. Irgendwann wird diese Version schon auch in Europa und den USA kommen, dass ist ein neues Mittel der Geldschneiderei erst kommt eine normale Version, dann ein DC oder Extended Version oder wie sie die Scheiße auch immer nennen mögen, dass ist doch fast schon an der Tagesordnung. HERR DER RINGE hats vorgemacht, die Leute haben gekauft wie die Irren und alle anderen machen es nun nach - ganz einfach. :)

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    Original geschrieben von Boogieman
    Mich würden mal die genauen Kriterien - so es sie überhaupt gibt, ist mir jedenfalls nicht ersichtlich - interessieren.


    Die Kriterien für eine Indizierung oder Beschlagnahme sind ziemlich schwammig und Auslegungssache und letztlich liegt es immer am Ermessen oder sagen wir mal der Tagesform des prüfenden Gremiums der BPS (Indizierung) bzw. des jeweiligen Richters (Beschlagnahme). Die Beschlagnahme eines ABSURD anzufechten oder anzuzweifeln ist ziemlich aussichtslos/sinnlos, der wird für immer auf der 131er-Liste bleiben solange sie existiert. Beschlagnahmungen von harmlosen wie GEISTERSCHIFF DER SCHWIMMENDEN LEICHEN, HALLOWEEN 2, oder gar der völlig gekürzten VPS-Kassette von DAWN OF THE DEAD (von den ungekürzten mal abgesehen), angesichts der FSK16 eines WRONG TURN sind sicherlich nicht ganz plausibel zu erklären. Oder die ungekürzte X-Box-Version eines SOLDIER OF FORTUNE 2 hat eine Freigabe bekommen und was für olle Kamellen sind dagegen indiziert, oder was hat man noch für ein Theater bei der PC-Version gemacht. Und es hat auch keinerlei Sinn sich darüber aufzuregen, die Einzigen die dagegen was unternehmen könnten, sind die Label selber. Nur haben sie es nicht nötig, sie verkaufen von ihrem gekürzten Zeug genug (die meisten Leute wissen doch garnicht, dass gekürzt wurde oder es ist ihnen scheißegal) und verdienen ihr Geld mit Blockbustern und haben es garnicht nötig solche billigen und vorallem schwierigen Filme hier zu veröffentlichen. Wer sie haben will holt sie aus dem Ausland, oder greift zu dem Schrott was Astro, LP und Konsorten hier auf den Markt werfen. Das ganze Theater mit den Indizierungen und Beschlagnahmungen in Zeiten des Internet ist doch nur noch lächerlich, aber man muss halt einen Popanz am Leben erhalten, wenn wieder irgendeiner Amok läuft, auf den man es dann schieben kann - ganz vorne auf Seite 1 der BILD. :)

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    Original geschrieben von Semmal
    Das ist so falsch, was du schreibst...


    Nein das LG Münster hat es ja nunmal so gesagt, dass auch der Verkauf von 131ern, unter bestimmten Vorraussetzungen nicht strafbar ist.

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    Original geschrieben von Semmal
    Der Annahme war ich bisher auch, aber nun musste ich feststellen, dass genau solche Filme ("nicht freigegeben unter 18 Jahren") bei einer großen Supermarkt-Kette neben den restlichen DVD´s im Regal stehen. Sind alle mit einem schönen roten Aufkleber versehen.
    Gilt diese Regelung nicht mehr, oder weiß der Supermarkt nichts davon?


    Semmal


    Nicht jeder FSK18 ist indiziert und die dürfen dann schon rumliegen. Die neue Freigabe KJ, darf ja ohnehin nicht mehr indiziert werden. Aber Du hast schon Recht, ich hab auch in so ziemlich jedem dieser Läden schon indizierte Filme frei rumliegen sehen. Von den Verkäufern kann man sicher nicht unbedingt verlangen das die wissen, welcher Film nun indiziert ist und welcher nicht und überprüfen tut es ohnehin keiner, ob die sich daran halten.

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    Original geschrieben von BigDaddy
    Na jetzt bin ich aber mal gespannt, Quellen bitte. :confused:


    MfG BigDaddy


    Nun es gibt ein Urteil vom LG Münster, welches auch nochmal vom OLG Hamm bestätigt wurde, dass der Verkauf von §131er an eine Einzelperson in abgeschlossenen Geschäftsräumen für Erwachsene (also im Sinne des JuSCHG) keine Straftat ist. Es ging damals um einen Videothekar, wenn ich nicht irre.

    Indizierte Medien unterliegen diversen Werbe- und Verkaufssbeschränkungen. Geworben werden darf z.B. nur dort wo explizit nur Personen ab 18 Zutritt haben (Erwachsenen-Videothek) von aussen (wenn es für Jedermann also auch Kindern ersichtlich ist) darf also an solch einer Videothek kein Plakat für einen solchen Film aushängen. Solche Filme dürfen in einem Geschäft nicht offen ausliegen und nur auf Nachfrage verkauft werden, sind also die, welche in der Regel unter dem Ladentisch liegen. Beschlagnahmte Filme unterliegen einem kompletten Werbe- und Verkaufsverbot, obwohl auch hier was den nicht gewerbsmäßigen Verkauf angeht, ein Urteil existiert, welches den Verkauf erlaubt. Der Besitz ist nicht strafbar, ausgenommen es handelt sich um Kinderpornographie. Dieser ganze Indizierungs- und Beschlagnahme-Irrsinn hierzulande ist schon eine ziemliche Farce und sucht weltweit wohl seinesgleichen.