ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Mal ne andere Frage: wieviel hat das Porto der Warensendung gekostet?
Ich meine, dass es 1,45 Euro waren.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von Sliders
Mal ne andere Frage: wieviel hat das Porto der Warensendung gekostet?
Ich meine, dass es 1,45 Euro waren.
... zumal der Händler das DHL-Paket mit günstigen 2,90 EUR angeboten hat bzw. jetzt sogar immer noch (!!!) anbietet (Warensendung ist garnicht wählbar). Ich dachte halt, er subventioniert das quer nicht anderen Artikeln (Mischkalkulation).
Vielleicht will ich erst einmal die rechtliche Lage klären???
ZitatOriginal geschrieben von 2934K
Du hast eigentlich sofort überreagiert, normalerweise versucht man das in einer gewissen Zeit zu klären.
Das wichtigste war mir das DHL-Paket. Da der Artikel aber bereits als Warensendung raus war, nützt mir eine nachträgliche Klärung ja auch nichts mehr.
Versprochen war ein DHL-Paket, verschickt wurde nur als Warensendung ("Warensendung statt DHL-Paket"). Daher hatte ich am Tag der Versandnachricht noch versucht, den Verkäufer darauf hinzuweisen, dass ich extra ihn gewählt habe, weil er - aus diversen Gründen (versichert, Packstation bei Abwesenheit etc) per DHL-Paket verschickt. Leider habe ich an diesem Tag keine Rückantwort (trotz nochmaliger Nachfrage) erhalten ("Mails nicht beantwortet"). Am Folgetag nutzte mir die Antwort nichts mehr, da die Warensendung ja raus war.
Da der Artikel dann auch noch in einer anderen Farbe war und stank ("Artikel in grün/stinkt"), habe ich den Händler negativ bewertet.
Brief vom RA nach negativer Bewertung
Hallo,
dies ist mein erster Beitrag hier im Forum und ich hoffe, dass ich hier richtig bin
?
Ab und zu kaufe ich per Sofort-Kauf Kleinigkeiten bei ebay. Bei meinem letzten Kauf war ich nicht zufrieden und habe den Verkäufer negativ bewertet - und zwar meiner Meinung nach mit einer sachlichen und beweisbaren
Bewertung.
Nach 2 Tagen habe ich Post von seinem Rechtsanwalt bekommen. Dieser hat mich in einem Standardschreiben unter Androhung von Schadensersatzansprüchen "gebeten" hat, die negative Bewertung zunehmen. Dabei ist er nicht explizit auf meine Bewertung eingegangen, sondern hat lediglich behauptet, dass ich gegen die eBay-AGBs verstoßen habe.
Ist dies eine neue "Umgangsform", um negative Bewertungen auszulöschen?
Wenn dem so ist, kann man auf die Aussage "100% positive Bewertungen" ja nichts mehr geben.
Wem ist das noch passiert?
Viele Grüße