Beiträge von yosenami


    Ich weiss nicht, wie der Bestellvorgang bei Sparhandy abgelaufen ist, aber ich musste neulich bei einem anderen Anbieter Unterlagen einschicken, bevor überhaupt die Bestellung bearbeitet wurde. Unter anderem war dabei der Auftrag zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages zu unterzeichnen. Wenn nichts unterschrieben wurde, heisst das zwar nicht, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, denn ein schriftlicher Vertrag dient nur Beweiszwecken. Mobilfunkanbieter und Händler hätten es dann aber sehr schwer, Forderungen aus dem Vertrag gerichtlich durchzusetzen. E-Mails etc. haben zwar keine starke Beweisfunktion, können aber als Indizien auch in einem Prozess genutzt werden.


    Im übrigen ist der Abschluss eines solchen vertrages über das Internet ein Fernabsatzvertrag (eben gem. § 312 b Abs.1 S.2 BGB), aber kein Haustürgeschäft. Wenn schon juristisch, dann auch penibel zitieren. ;)


    Was Du hier machst ist ziemlich gefährlich. Oder täusche ich mich, wenn ich davon ausgehe, dass jeder, der bei Sparhandy bestellt hat, auch den Auftrag zum Abschluss eines Vertrages unterschrieben hat? Dann hat jeder auch eine Willenserklärung auf den Abschluss eines Vertrages abgegeben. Die rechtlichen Konstellationen bei Mobilfunkverträgen unter Einbezug von Dritthändlern sind sehr viel komplizierter, als Du es hier versuchst darzustellen.


    Na da haben wir ja einen Volljuristen an Bord. Das merkt man Deiner unvollständigen Zitierweise, den falschen Begriffen. Richtig ist allerdings, dass wenn die SIM-Karte freigeschaltet wurde, die zwei Wochen Frist beginnt zu laufen. Zwar kann man oft auf die Kulanz der Anbieter hoffen, aber im zweifel werden die auf die Erüllung des Vertrages pochen (ob dies ein Dienstvertrag ist, lasse ich mal dahingestellt, habe aber erhebliche Zweifel daran).

    Zitat

    Original geschrieben von Torian
    wenn ein sachmangel vorliegt hat der verkäufer sämtliche kosten zu tragen, um dir eine mangelfreie ware zu beschaffen.


    Richtig. Das ist ein Sachmangel und da greift die Gewährleistung. Widerruf ist irrelevant. Die Kosten sind allesamt vom Verkäufer zu tragen. Zunächst muss dem Verkäufer die Möglichkeit einer Nachbesserung (Behebung des Mangels) gegeben werden, bei einem Branding also die Neulieferung des Gerätes ohne Branding. Verweigert er dies, ist an eine Kaufpreisminderung oder einen Rücktritt zu denken.


    Die Sendungsverfolgung von DHL ist ziemlich daneben zur Zeit. Bei mir stand auch noch "Wurde im Zustellzentrum bearbeitet" und auf einmal stand der Paketmann vor der Tür.

    Zitat

    Original geschrieben von yosenami
    Moin,


    ging alles sehr fix. Freitagabend bestellt und Unterlagen per Mail geschickt, Vertrag postalisch am Samstag geschickt. Heute wurde bereits alles bearbeitet und versendet. Das einzige was mich stört, ist dass ich extra angemerkt habe, dass der Vertrag erst am 29.12. aktiviert werden sollte. Heute bekomme ich als Antwort, dass der Vertrag heute schon aktiviert wurde und dies nicht mehr änderbar ist.


    Und auch um das Problem hat sich logitel nach einem Nachhaken meinerseits schnell und unkompliziert gekümmert. Ich fühl mich in guten Händen, zumal ich immer das Gefühl habe, jemanden erreichen zu können und relativ schnell Antworten zu bekommen.