-
Hi,
ich hatte in zwischen der 7. und 8. Klasse am Gymansium panische Angst vor schriftlichen Matheprüfungen. Mündlich lief es immer prima, nur in den schriftlichen Arbeiten hatte ich anfangs immer Panik und Blackouts.
Irgendwann hörte es dann aber zum Glück von selbst auf. Keine Ahnung, warum.
Vielleicht solltest Du mal überlegen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wäre ja schließlich auch keine Schande :top:
Gruß,
Loyo
-
Zitat
Original geschrieben von Cocho
Wie wäre es mit Winterreifen? 
Lol,
hab mir erst letztes Jahr neue Michelin Alpin A2 gegönnt.
Nur heute morgen war es einfach zu krass. Mehrere Autos vorher den Schnee in der Ausfahrt schön platt- und glattgefahren und dann noch ne ordentliche Steigung.
Da war dann Schicht im Schacht 
Gruß,
Loyo
-
Hi,
ich hab den 1GB-Stick von Sandisk und keinerlei Probleme damit :top:
Gruß,
Loyo
-
Hier in Bayreuth war heute morgen auch die Hölle los.
Bin mit meinem A4 erst im dritten Anlauf die Tiefgarage rausgekommen. Im Stand ist der schon nach hinten gerutscht.
Und das wo ich zur Zeit Examen schreibe.
Da kam Freude auf
Mein nächstes Auto ist ein Quattro :mad:
Gruß,
Loyo
-
-
Ist schon ein Witz, das ganze.
Langsam komm ich mir vor wie an der Börse :mad:
Gruß,
Loyo
-
Hi,
hier in Bayreuth hat es heute früh ein bisschen geschneit, ist aber nichts liegengeblieben 
Gruß,
Loyo
-
Hi,
soweit ich weiß, soll man einen Kühlschrank wenn möglich immer senkrecht transportieren wegen dem Kühlmittel.ä
Auf jeden Fall aber nach dem Transport noch eine Weile mit der Inbetriebnahme warten, damit sich das Kühlmittel wieder gut verteilt.
Gruß,
Loyo
-
Ich glaube, Du schmeisst Gewährleistungs- und Garantieansprüche durcheinander.
Für Gewährleistungsansprüche haftet der Hersteller nicht mangels Kaufvertragsabschluss zwischen ihm und dem Kunden, schau Dir mal § 433 Abs. 1 BGB an
.
Gruß,
Loyo
-
Zitat
Original geschrieben von Gordovan
Achja, ein kleiner Praxistipp: Die Gewährleistungsrechte stehen dem Verbraucher sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Hersteller zu.
Gegen den Hersteller bestehen mit Sicherheit keine Gewährleistungsrechte, da der Kaufvertrag nur mit dem Verkäufer abgeschlossen wurde, aber nicht mit dem Hersteller!
Für die Inanspruchnahme des Herstellers bleibt nur das ProdHaftG 
Gruß,
Loyo