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Nein,
denn im Strafrecht wird grds. auf den Zeitpunkt der Tat abgestellt und nicht darauf, wann der Erfolg eintritt.
Wenn Du beim Weiterverkauf selbst gutgläubig bist und erst später von der vermeintlichen Hehlerware erfährst, bist Du strafrechtlich aus dem Schneider.
Denn Du wusstest ja zum Zeitpunkt der "Tat" nichts von der Bemakelung.
Gruß,
Loyo
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deus: Anscheinsbeweis im Strafverfahren? Das hab ich nur im Zusammenhang mit der ZPO gehört...
Gruß,
Loyo
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Rein interessehalber: bluejacker: Hat das Tool den gewünschten Erfolg gebracht?
Gruß,
Loyo
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Was meinst Du mit 1.8?
Gruß,
Loyo
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Hi,
die Forenlandkarten sind echt prima. Wäre auch was für TT.
Hier z.B.:
http://www.buhclan.de/home/map.php?highlight=259
Gruß,
Loyo
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Hi,
eine Herausgabepflicht bestünde dann, wenn sich der Eigentümer bei Dir meldet und sein Eigentum herausverlangt bzw. wenn sich die Polizei meldet.
Ansonsten sehe ich aus strafrechtlicher Sicht keinen Anknüpfungspunkt, weshalb man Dir einen Strick drehen könnte, wenn Du im Moment die Sachen behälst und nichts weiter machst.
Mangels Garantenposition dürfte da nichts auf Dich zukommen.
Sicherheits- und Gewissenshalber würde ich aber trotzdem den Weg zur Polizei einschlagen, um Scherereien aus dem Weg zu gehen.
Gruß,
Loyo
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Hi,
ich hab mit letztes Jahr für meinen A4 den Michelin Alpin A2 in 195/60 R15 gekauft und bin sehr zufrieden mit dem Reifen.
Der war im ADAC-Test letztes Jahr Testsieger. Warum es diesmal nicht geklappt hat, weiß ich nicht :o
Ist aber auch egal, ich kann den Reifen empfehlen :top:
Gruß,
Loyo
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Hi,
ich kann das Arcor WLAN 100 empfehlen. Ist von dem Markenhersteller Zyxxel und ist relative günstig bei Ebay zu haben.
Das Gerät war in einem Test von Chip mit vertreten:
http://www.chip.de/artikel/c1_…14982057.html?tid1=&tid2=
Gruß,
Loyo
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Zitat
Original geschrieben von Merlin
Ja, anscheinend hast du wirklich die letzten Jahre einfach verpasst ...
Na dann 
Gruß,
Loyo
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Äh, hab ich was verpasst oder warum kloppen hier alle auf Martyn ein?
Wem der Thread nicht gefällt, muss ihn ja nicht lesen 
Gruß,
Loyo