Beiträge von callyaner

    Zitat

    Original geschrieben von 619
    Also mit Unterschrift wurde nichts erteilt. Auch das zu unterschreibende SEPA-Lastschriftmandat, was dem Schreiben beilag, ist getrost im Papierkorb gelandet.


    Wenn dem so ist, dann hat callmobile kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat. Dies setzt nämlich (im Unterschied zum alten Lastschriftverfahren) eine schriftliche Einwilligung voraus.

    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Sei froh, dass es sich nicht um eine einfach auszuführende LS-Stornierung handelt, sonst würdest du vielleicht noch in Versuchung kommen und dann hättest du definitiv verloren: Denn die 15€-Standard-Abbuchung zwecks Ausgleich des negativen CM-Buchungskontos als solche ist rechtlich nicht zu beanstanden. Du hättest mit Mahnkosten und möglicherweise einem Mahnbescheid zu rechnen (ich an CMs Stelle würde das in so einem Fall jedenfalls so machen). Etwaig parallel bestehende Forderungen an die Gegenseite (wie hier der nachträgliche, als willkürlich erscheinende Abzug des SGHs) sind unerheblich bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abbuchung. Es sind (bzw. wären) zwei Vorgänge, die absolut getrennt voneinander zu behandeln sind/wären. Wäre das nicht so, hätten wir in unserem Rechtssystem geduldete Selbstjustiz....


    Alles o.g. ist angesichts meiner laienhaften juristischen Kenntnisse unter Vorbehalt zu betrachten :D


    Nun ja. Recht haben und Recht bekommen (bzw. es sich leisten können oder wollen) sind immer noch zwei verschiedene Dinge.


    Tatsächlich wird callmobile wohl das außergerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Mahnbescheid durchziehen. Hier genügt es einfach jeweils den Widerspruch zu erklären. Muss noch nicht mal begründet werden.


    In aller Regel wird aber kein Unternehmen für so einen mickrigen Betrag letzten Endes vor Gericht gehen.

    1. Lastschrifteinzug widerrufen
    2. Lastschrift bei der Bank retournieren
    3. zeitgleich die Differenz per Überweisung begleichen
    4. Sämtliche dann folgenden Mahnschreiben w/Lastschrift.Rückgebühr widersprechen. Mahnbescheid ggf. widersprechen.
    5. Ende (mit Arbeit).


    Dass sich für solch geringe Beträge der Rechtsweg nicht lohnt, gilt ja auch für callmobile.

    Normalerweise bleibt eine Option solange erhalten bis man sie kündigt bzw. eine andere wählt.
    Bei zu geringen Guthaben für eine Abbuchung des Optionspreises stehen lediglich die Vorteile dieser Option nicht zur Verfügung. Wenn man dann wieder genug Guthaben hat, wird der Optionspreis direkt abgebucht und die Optionsvorteile stehen wieder zur Verfügung.

    Zitat

    Original geschrieben von dustifami
    Mein Vertrag bei Eplus läuft noch bis zum 02.02.2015.
    Reicht es auch, wenn ich die Edeka-Karte am 30.01 bestelle und dann die Portierung im Bestellvorgang aktiviere, um die 50€ zu erhalten?
    Es ist egal, wenn ich unter dieser Nummer einige Tage nicht erreichbar bin.


    Weshalb nicht jetzt das Startpaket kaufen (online oder im Laden) und dann die Portierung zum Laufzeitende des Altvertrags beantragen?