Beiträge von nicora

    Re: Kündigung Bausparvertrag W&W


    Zitat

    Original geschrieben von Nilberg
    An die restlichen Durchhalter,
    ...... Diese Verfahrensweise ist mir nicht ganz klar......


    In den nächsten Tagen werde ich die Stellungnahme von Wüstenrot beantworten.


    Wie argumentiert denn W'rot und was ist denn aus der Stellungnahme von W'rot zu entnehmen ?


    Ist denn W'rot auf Deine Argumentation überhaupt eingegangen ??

    Hallo hgkg-felix und alle anderen Mitstreiter,


    wie bereits unter dem 25.05. gesagt, hab ich mich intensiv mit der Angelegenheit befasst und bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass der §488 Abs. 3 absolut nicht greift. Wenn überhaupt, dann nur §489 Abs1,2 = 10 Jahre nach vollständigem Erhalt des Darlehens mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Schaut Euch den § im Internet an !!!!
    Ich bin kein Jurist, aber warum solltest Du Wüstenrot eingestehen, dass Dein Vertrag zum Ende April beendet war, wenn angeblich die rechtliche Grundlage zur Kündigung der BSV der § 488 Abs.3 BGB ist ??!!??! Warum dieser Zeitdruck?? Mekste wat ??? Die wollen ködern, damit sie rauskommen aus der Nummer. Denn wenn ich Recht haben sollte, müssen sie den Vertrag fortführen bis die 10 Jahre um sind und können dann erst mit 6 Monaten Frist kündigen. Außerdem denke ich geht es um viel mehr: Sollte ich Recht haben, wären alle jetzigen Kündigungen und die in den letzten Jahren ergangenen Kündigungen nach §488, Abs. 3 aufgrund der (dubiosen) Schlichtungssprüche div. Priv. Bausparkassen rechtswidrig und ungültig. Daraus könnten sich wiederum entsprechende Schadensersatzansprüche für die Gekündigten ergeben, die zugegebenermaßen sicherlich schwer nachzuweisen wären. Ganz klar, die wollen nicht den §489 !!!!!


    Ich bin wie gesagt kein Jurist, kann Dir aber sagen, was ich machen würde:
    1. Sofort, am besten heute noch ein Schreiben an W’rot mit der Bitte um Übersendung der/des (angeblichen) Schlichtungsspruchs/sprüche !!!!


    2. Sofort, am besten heute noch ein Schreiben an Ombudsstelle mit der Bitte um Bestätigung, dass bereits von der Ombudsstelle mehrere Verfahren zum gleichen Thema zu Gunsten Wüstenrots entschieden wurden, falls ja um Kopie dieser Schlichtungssprüche bitten!.


    Verband der privaten Bausparkassen e.V.
    Kundenbeschwerdestelle
    Postfach 30 30 79


    10730 Berlin



    Angesichts des sich abzeichnenden Skandals befürchte ich, dass die uns verschaukeln wollen. Antworten nach 1. und 2. würden uns sicherlich ein Stück weiter bringen. Falls Antworten kommen, bitte sofort einstellen.


    Ich hatte ja mit W’rot über die Ombudsstelle Schriftwechsel und klar dargelegt, dass W`rot nicht nach §488 Abs. 3 kündigen darf, sondern nur nach §489 Abs1,2 , also 10 Jahre nach Empfang des vollständigen Darlehens (Darlehen = Spareinzahlungen) mit 6 Monaten Kündigungsfrist. Daraufhin hat W’rot meine Ausführungen völlig ignoriert und gegenüber Ombudsstelle ganz frech behauptet, ich würde verlangen, dass W’rot (sinngemäß) lebenslang nicht kündigen dürfte!!! Frechheit !!
    Heute hab ich über Ombuds geantwortet, dass nach wie vor die Kündigung nach §488 Abs. 3 rechtswidrig ist und ich ohne Kündigung nach §489 davon ausgehe, dass der Vertrag weiterhin besteht und ich am Jahresende die Zinsgutschrift erwarte und bereit bin diese Zinsen auch einzuklagen.

    Hallo Nilberg und alle anderen Betroffenen und Interessierten,


    Ich habe mich intensiv mit der Angelegenheit befasst. Die Behauptungen von W’rot waren für mich nicht immer nachvollziehbar. Auch hat mir die „10-Jahresfrist“ im Kündigungsschreiben keine Ruhe gegeben. Konnte damit nichts anfangen. Hab mir den Schlichterspruch der LBS und einen Schlichterspruch der Ombudsleute für die privaten BSKassen beschafft, recherchiert, gelesen, zwischen den Zeilen gelesen und §§ gewälzt.
    Um es ganz kurz zu machen: Meiner Meinung nach kann Wüstenrot den Vertrag kündigen, aber nicht nach § 488 Abs 3 BGB, sondern nach §489 Abs1,2 BGB. ((Nach 10 Jahren mit 6-monatiger Frist))
    Bin gespannt wie es weitergeht.

    Zitat

    Original geschrieben von Nilberg
    Hallo batistacrema,
    . . . . . . Ich selbst habe meine Unterlagen der Ombusstelle zugeleitet, aber noch keine Rückmeldung erhalten.


    Wann hast Du denn genau Deine Unterlagen eingereicht?
    Ich hab am 11. April Beschwerde eingereicht, hatte daraufhin schon am 3. Mai über die Ombudsstelle Stellungnahme von W'rot auf dem Tisch und habe dann am 12. Mai wiederum (man gab mir 14 Tage) dagegen argumentiert. Wenn die Ombuds nun W'rot ebenfalls nur 14 Tage Frist eingeräumt haben, müßte ja in den nächsten Tagen die Antwort von W'rot vorliegen. Bin ja mal gespannt, wie sie auf meinen "Knaller" reagieren.

    Hallo Nilberg,
    bevor die Ombudsstelle nicht alle gewünschten Unterlagen von Dir hat, wird sie auch nicht Wüstenrot mit einer Frist von 4 Wochen zur Stellungnahme auffordern.
    Deshalb wäre es für uns alle höchst interessant, was uns muellej berichten könnte.

    Hallo Nilberg,
    auch mir hat die Ombudsstelle mitgeteilt, dass man Wüstenrot meine Beschwerde zusendet
    und Wüstenrot dann 4 Wochen zur Stellungnahme hat.
    Unter dem 02.02.2011 hat „muellej“ auf Seite 8 dieses Forums kundgetan, die Ombudsstelle eingeschaltet zu haben. Nach Adam Riese wären das dann inzwischen schon 3 x 4 Wochen !!!
    Für mich stellen sich nun folgende Fragen: Hat muellej tatsächlich Beschwerde bei der Ombudsstelle eingelegt, und wenn ja, wann genau. Hat er irgend eine Nachricht von Wüstenrot oder Ombuds erhalten? Vielleicht könnte „muellej“ im Interesse aller mal mitteilen, was sich inzwischen getan hat und ob er bereit ist, bei der Ombuds nochmals ernsthaft nachzufragen.
    Sieht mir alles nach "Zeitschinderei" aus.
    Vielleicht kann sich ja mal jemand aus diesem Kreis - der sich noch nicht bei den Ombuds beschwert hat - bei der Bafin beschweren !!

    Hallo Nilberg,
    hab auf meine Beschwerde (am 8.04.) innerhalb einer Woche von der Ombudsstelle den Eingang bestätigt bekommen. Weiß ja nicht wann Du nach Spanien abgedüst bist,
    vielleicht liegt es ja auch an den Osterferien.
    Oder vielleicht kauen sie ja auch noch an meinem nachgeschobenen Hinweis
    zur
    (meiner Meinung nach unrechtmäßigen) Kündigung nach §488 BGB !!!!
    Ich warte jetzt in aller Ruhe auf die Dinge, die da kommen.

    An alle Interessierten und „Durchhalter“ :


    Wer hat seine Kontoverbindung ebenfalls nicht genannt und von Wüstenrot folgende oder ähnliche Mitteilung erhalten:


    Auf unser Kündigungsschreiben haben Sie nicht geantwortet. Ihren Bausparvertrag xxxx haben wir - wie angekündigt - beendet. Mit diesem Schreiben erhalten Sie einen Kontoauszug für Ihre Unterlagen.
    xxxx EUR buchen wir zum 30.04.2011 auf ein Zwischenkonto. Ihr Guthaben wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verzinst.
    Sobald Sie uns Ihren Zahlungsauftrag schicken, zahlen wir Ihr Guthaben an Sie aus.
    Für Ihre Sparzahlungen und Zinsen, die über die Bausparsumme hinaus-gehen, können Sie keine Wohnungsbauprämie beantragen.
    Die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag haben wir an das Finanzamt überwiesen.
    Anfang nächsten Jahres senden wir Ihnen eine Steuerbescheinigung zu. Diese können Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorlegen. Dieses rechnet die Kapitalertragsteuer als Vorauszahlung auf Ihre Steuerschuld an. Sofern die Zinsgutschrift steuerfrei ist, erstattet Ihnen das Finanzamt die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag.


    Die von Ihnen gewünschte Kopie des Schlichtungsbescheid können wir Ihnen nicht zusenden. (betrifft sicherlich nur mich)


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Wüstenrot Bausparkasse AG
    Anlage:
    Kontoauszug

    Hallo Leute,
    die Bausparkasse Wüstenrot beruft sich in ihrem Kündigungsschreiben darauf,


    dass durch die Ombudsstelle für Bausparkassen die Rechtmäßigkeit einer Kündigung von über die Bausparsumme hinaus besparter Verträge bestätigt wurde.


    Deshalb bat ich Wüstenrot um Übersendung der entsprechenden Entscheidung. Da ich bis heute keine Antwort von Wüstenrot erhielt, führte ich ein Telefonat mit der Ombudsstelle. Hierbei erfuhr ich,


    . . . dass die Behauptung der BSK Wüstenrot selbstverständlich nicht zutrifft und es der BSK Wüstenrot inzwischen untersagt wurde, dies zu behaupten!


    . . . dass viele Beschwerden mit den unterschiedlichsten ABB (6 Varianten) bei der Ombudsstelle eingegangen sind, die alle überprüft werden müssen.


    . . . dass es ja vielleicht auch gar nicht zu einem Schiedsspruch kommt, sondern gerichtlich geklärt werden muss.


    Die Ombudsstelle empfiehlt auf jeden Fall, Beschwerde einzulegen, da quasi kostenfrei (nur Porto, Papier, Kopien usw.) und
    für die Dauer des Schlichtungsverfahrens (Vorprüfungsverfahren und Schlichtung vor dem
    Ombudsmann) gilt die Verjährung der Ansprüche des Beschwerdeführers als gehemmt.


    Der Weg zum Gericht bliebe selbst nach einem Schlichterspruch unbenommen.
    Ich habe Beschwerde eingelegt und warte erstmal ab.