Hi Kwik
Ich habe meins auch in einem extra Beutel. Die Risse treten durch die allgemein schlechte Verarbeitung und die Abnutzung auf. Bei meinem ersten V600 kamen die Risse auch erst so nach 6 bis 8 Wochen, trotz intensiver Pflege...
Gruss Bugs
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Hi Kwik
Ich habe meins auch in einem extra Beutel. Die Risse treten durch die allgemein schlechte Verarbeitung und die Abnutzung auf. Bei meinem ersten V600 kamen die Risse auch erst so nach 6 bis 8 Wochen, trotz intensiver Pflege...
Gruss Bugs
Auf ein Neues...
So es ist soweit. Nach nun knapp fünf Wochen Wartezeit ist es gerade gekommen. Mein drittes V600 vom O2-Garantieservice! Es ist dreckig und fühlt sich irgendwie schmierig an (bäh). Bis jetzt ist mir außer einem kräftigen Grünstrich im Display und einem "abgenagten" Gummistöpsel auf der Rückseite noch nix aufgefallen. Aber der Tag ist ja noch lang...
Flex: se6450axxf8102
Sw-V: triplets_g_0b.09.1dr_a
Dsp s/w: 62e2e000
...bis bald!!!
Bugs:)
Hi TCM, rajenske und printus haben es schon gesagt! schau doch einfach mal in dem Thread den printus gepostet hat. Wäre gut wenn Du da auch nochmal reinposten würdest. greetz Bugs
ZWISCHENSTAND
Softwarefehler: 23 JA / 26 NEIN
Hardwarefehler: 32 JA / 22 NEIN
Austausch: 25 JA / 26 NEIN
An dieser Stelle möchte ich noch eine neue Anekdote, aus meiner Suche nach dem heiligen V600 posten. Ich warte nun schon mehr als drei Wochen auf mein drittes V600. Heute bin ich nach der Uni mal zum nächsten O2-Shop gefahren. Ausrede diesmal, wäre angeblich am 22.4. gekommen. Der Packetbote habe dreimal versucht Kontakt aufzunehmen und habe danach eine Nachricht hinterlassen. Letzteres war nicht der Fall. Wenn ich an den Paketboten denke der mir mein jetziges V600 gebracht hat, ich will lieber gar nicht weiter erzählen...(schluchz).
Die bilden sich also tatsächlich ein das ich geschlagene drei Wochen hinter meiner haustür sitze und demütigst auf den nächsten V600 Krüppel warte. Tztztz die spinnen die Römer.
Gruss Bugs ![]()
Hallo, ich sehe die Sachlage genau wie mikesan.
Allerdings dürfte ein Anwalt wohl vorerst nicht von Nöten sein. Wenn der Shop sich vor seiner Verantworung drückt, wäre der erste sinnvolle Schritt sich an die O2 Hotline zu wenden. Meist sind die Mitarbeiter dort recht "kompetent" und auch hilfsbereit. Wenn Du dort auch nichts erreichst, wäre ein Brief an den O2 Kundendienst der nächste Schritt.
Im Briefverkehr (am besten einfaches Einschreiben) gibt es den Poststempel, aufgrund dessen man den Brief nicht einfach so im Müllkorb verschwinden lassen kann. Hier würde ich gegenüber dem O2 Konzern sachlich und nüchtern die Sachlage schildern und auch explizit auf die Paragraphen im BGB und HGB (hier wurden ja einige betreffende genannt) hinweisen. Um der Sache etwas mehr Schub zu verleihen, sollte man an dieser Stelle vielleicht erwähnen, rechtliche Mittel zu erwägen - also einen Anwalt einzuschalten.
Setzt man nun unter den Brief, in nicht zu kleiner Schriftgrösse ein PS: Dieses Dokument ist ebenfalls als offener Brief an die XXXZeitung gegangen. Hier sollte man jedoch nicht den Städtischen Anzeiger nehmen sonder auf eine der überregionalen Zeitungen zurückgreifen.
Na denn, "Feuer frei" - hehehe
Bugs:)
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Gregor
Kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es wurde hier ein Telefon gekauft, quasi neu und ohne Garantie. Es funktionierte auch 5 Minuten lang. Also wo ist hier das Problem? Der Käufer hat genau das bekommen, was er wollte. Um ein paar EUR zu sparen wurde ein Gerät nicht im Shop mit den üblichen Gewährleistungen gekauft, sondern bei ebay. Wo ist hier der Beschiss? Wenn der Verkäufer eine Funktionstest gemacht hat, dann lief das Telefon ja, denn es lief ja beim Käufer noch.
Ausserdem gibt Motorola wie jeder andere Hersteller auch nur Garantie an den ERSTkäufer. Man kann sich also sparen sich hier an Motorola zu wenden.
Und wenn Motorola hier das Gerät tatsächlich repariert, dann bitte hier im Forum posten, ich hab als Motorola Käufer keine Lust, den ebay Unsinn zu finanzieren.
Das einzige, was hier faul zu sein scheint, ist, dass der Verkäufer hier wohl einer Tätigkeit nachgeht, die einem Händlertätigkeit entspricht. Daher müsste er Ansprechpartner für die Reparatur sein.
@ Gregor: Du hast den Hauptthread gelesen oder? Die von Devil beschriebene Situation ist A-Typisch für "Beschiss" bei Ebay! Gemerkt?
Es tut mir Leid Gregor, aber Deine Einstellung und Argumentation ist schon recht merkwürdig.
Ich möchte dich mal sehen wenn Du ein Handy bei Ebay ersteigert hast und das Ding es nur Fünf Minuten tut. Sagts Du dann auch: "es hat ja Funktioniert"...! Ich denke nicht!
Bugs ![]()
ZWISCHENSTAND
Guten Morgen zusammen,...
Hier erst mal der Zwischenstand:
Softwarefehler: 21 JA / 23 NEIN
Hardwarefehler: 28 JA / 21 NEIN
Austausch: 20 JA / 25 NEIN
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Nun zu Mikesan72:
Hi Mike, der Hersteller und/oder der Händler hat ein dreimaliges Recht auf Wandlung.
Das ist vollkommen korrekt. Jedoch wird man als Kunde in Handy-Shops ganz gerne, oder einfach aus Unwissenheit über den Tisch gezogen.
Es heißt dann direkt immer: "ja schicken wir ein! Sie kriegen dann ein Austauschgerät (also einen Krüppel) innerhalb der nächsten X Wochen zugeschickt". Fazit man ärgert sich schwarz.
(Ich bin durch Unachtsamkeit quasi in die gleiche "Falle" gelaufen. Im Laufe des Tages kammen mir dann Zweifel und ich habe Abends mal meine mitschriften und Bücher aus einer alten wirtschaftsrechtvorlesung konsultiert.Fazit: GROLLLL)
Hier liegt allerdings ein grundlegender Fehler den die Verkäufer beim "Erfüllen" der Garantieleistung machen. Ich zitiere hier kurz zwei Paragraphen aus dem BGB (52.Auflage,2002):
1.) §437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimt ist,
1. nach §439 Nacherfüllung verlangen
...
2.) §439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung NACH SEINER WAHL die Beseitigung des Mangels ODER die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
...
Man kann also hieraus schließen, das das Verfahren der Händler erstmal grundlegend falsch ist, einen direkten Umtausch abzulehnen und auf dem Reperaturservice zu beharen.
Wenn der Verkäufer nun aber auf dem dreimaligem Recht auf Wandlung plädiert,
so müsste man Ihm dann auch diesen Zahn ziehen können. Er hätte den Kunden darauf hinweisen müssen (§439). Hierbei müsste man sich jedoch etwas tiefer ins BGB und eventuell HGB graben. Was ich an dieser Stelle nicht machen möchte!!! ![]()
Handyshops versuchen wohl durch diesen, ich nenne es mal "Trick", irgendwo noch die Gewinnspange nach oben zu treiben. Man sollte sich als Kunde aber nicht gleich verjagen lassen. Das BGB bietet genügend rechtliche Munition um den Handyshop, bildlich gesprochen in Schweizer Käse zu verwandeln.
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Gruss Bugs ![]()
angeschissen
Hi Devil,
da bist Du aber böse angeschissen worden. Aber leider gibt es ja bei Ebay auch einige schwarze Schafe. Würde mich nicht wundern wenn Dein V600 "vom Laster gefallen ist",oä.. Waren da noch die Schutzfolien drauf und war das Zubehör eingeschweißt?
Könntest ja mal mit Motorola Kontakt aufnehmen. Die bieten doch 12 Monate Garantie. Da das V600 noch nicht so lange erhältlich ist, kann man vielleicht mit ein bischen Aufwand eine Instandsetzung durch den Hersteller erreichen.
Sollte der Kerl dich wirklich beschissen haben, würde ich ihn glasklar bei Ebay Deutschland melden. Sowas geht mal echt nicht...
gruss Bugs
ZWISCHENSTAND
Guten Abend miteinander...
Softwarefehler: 19 JA / 19 NEIN
Hardwarefehler: 23 JA / 20 NEIN
Austausch: 17 JA / 23 NEIN
... meine Damen und Herren, der Tus Krüppel schickt den FC Hardwarefehlerfrei
mit einem 3 zu 0 in die Halbzeitpause... ![]()
PS: liebe Communityuser, ich finde die rege Beteiligung an diesem Thread echt super!
Jedoch, lassen sich einige Bestandteile von geposteten Antworten nicht definitiv einsortieren (1,2,3!!!).
Vorschlag: erst möglichst rational und kurz die drei Punkte beantworten, danach alles Weitere oder Unterstichpunkte schreiben. So lässt sich am besten der Überblick behalten. thx!
Greetz Bugs ![]()