Nochmal :
BGB § 323 Abs. 1
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Sprich auch nach den gesetzlich eingeräumten 14 Tagen kann man vom Vertrag zurücktreten. Was Vodafone an der Kundenhotline erzählt ist schlichtweg Blödsinn.
Rechtlich müsst ihr per Einschreiben oder Einwurfbestätigung das Ganze schriftlich an i-mobile senden und 14 Tage Frist zur Nacherfüllung setzen.