Beiträge von Teletipper

    Hallo,


    wir beabsichtigen in den USA ein paar Tage Urlaub zu verbringen.


    Da die USA ein Land der Kreditkartenzahler und der Privaten
    Krankenversicherung sind, stellt sich mir die Frage nach der
    richtigen Kreditkarte und der Absicherung im Krankheitsfall.


    Gibt es Kreditkarten, die ein entsprechendes Versicherungspaket
    (Reiserücktritt, Krankheit etc.) beinhalten, oder sollte man dieses
    Versicherungspaket separat buchen?
    Wenn separat, welche Gesellschaft ist zu empfehlen? Hier steht der Nutzen,
    nicht unbedingt die Kosten im Vordergrund.


    Ist es Sinnvoll, eine zweite Kreditkarte einer anderen Gesellschaft
    in der "Hinterhand" zu haben?


    Wie sieht es dort mit den Kosten für die Abhebung von Bargeld,
    bzw. den Kosten für den Einsatz der Kreditkarte aus.


    Noch eine Frage zur Einreise:


    Brauchen wir ein Visum und/oder einen ESTA-Antrag?


    MfG


    Teletipper

    Hallo,


    bei jedem Verkauf kannst du einen Vertrag mit vereinbarter Lieferzeit aufsetzen.


    Einen entsprechenden Vertrag aufsetzen, eine Anzahlung einsetzen, die Anzahlung
    Kassieren und Quittieren, Liefertermin vereinbaren.


    Zur Absicherung im Beisein des Interessenten Fotos des Kaufgegenstandes machen
    und Ihm übermitteln.


    Die Frage, die sich stellt, ist, ob der Käufer diesem zustimmt.


    Denn dieser hat ja keine Garantie / Gewährleistung, das er das gekaufte Objekt, oder
    seine Anzahlung im Rahmen einer Nichterfüllung von Verkäuferseite bekommt / zurückbekommt.


    MfG

    Hallo,


    ich stelle fest,


    Ich lebe hinter dem Mond.


    Zu der Zeit, in der ich meine neue Wohnung bezog, gehörten schaltbare Steckdosen
    zum Nonplusultra.


    Leerrohre waren aktuell.


    Nicht jedoch deren Füllung.


    Dieses heißt für für mich für die Zukunft:


    Ganz Gleich, wie die Vorausplanung ausfällt, ein Restrisiko, eine Fehlplanung,
    ein nicht Erkennen von Entwicklungen, bleibt immer.


    Heißt,


    gleich welchen Gedankengang wir heute hegen, morgen ist er überholt.


    Desweiteren:


    Dieser Thread hat mich zum Überlegen für den anstehenden Umbau meiner Wohnung
    angeregt.


    Vielen Dank hierfür.


    MfG


    Teletipper

    Hallo,


    wenn ich das richtig verstanden habe, nehme ich eine
    zu meinem Board passende Grafikkarte mit Soundchip,
    verbinde diese per HDMI mit dem Pioneer VSX-924,
    stelle an diesem Dolby Pro Logic ein, und erhalte ein, wenn
    auch hochgerechnetes, 5.1-Erlebnis, sofern SkyGo nicht 5.1
    sendet.


    Die Anregung mit der Soundkarte ist auch nicht übel, da
    bei mir eine nerviges Hintergrundgebrumme zu hören ist.
    Andere Einstellungen lösen einen, ebenfalls nervigen,
    "Halleffekt" aus.
    Anschluss über Klinke.

    Hallo,


    und danke nochmals für die Antworten.


    Jetzt bin ich ein Stück weiter, jedoch am Anfang.


    Beide Varianten bescheren mir Geburtstagsgeschenke.


    Die eine, skybird1980, ein Motherboard mit Anhang.


    Die andere, Magnataaa, eine Grafikarte, die für meine
    Solitairekünste völlig unterdimensioniert ist.


    Magnataaa


    Gibt es bei der Wahl der Grafikkarte, im Hinblick
    auf den Soundchip, etwas zu beachten?


    Ich habe ein PCIE2-Board. Ist es hier möglich, Karten
    höherer Standards zu verwenden, oder ist dieses Bauartbedingt
    nicht möglich?


    Einen schönen Abend noch, und Danke im voraus.

    Hallo skybird1980,


    danke für deine Antwort.


    Die für mich neue Fragen aufwirft.


    Mein Board, ca. 4 Jahre alt, hat keinen Externen SPDIF-Anschluss.
    Auf dem Board selber ist eine Steckerleiste HDAudio1. Ist dieses der
    SPDIF-Anschluss für eine Nachrüstlösung?


    Deiner Antwort entnehme ich, das der SPDIF anscheinend nur Stereo
    bietet. Ist dies richtig?


    Ein HDMI-Anschluss ist auch nicht auf dem Board. Gibt es eine Soundkarte
    mit HDMI?


    Oder wird das Audiosignal direkt von der Grafikkarte mit übertragen?
    Wird dieses dann nicht von Sky geblockt? Ich habe gelesen, das diese
    Übertragungsmethode nicht funktioniert.

    Hm,


    die Aussage, "1-Mann Abteilung spricht Bände", zeugt nicht unbedingt
    von Sachverstand. Als AG ist man an die Beschäftigungsmöglichkeiten
    in einer Abteilung gebunden, sprich, wie hoch ist das Arbeitsaufkommen.


    Es gibt eine Menge Betriebe, in denen tatsächlich nur eine Person in einer
    Abteilung beschäftigt ist.
    Kein AG stellt hier, schon aus Ökonomischen Gründen, eine zweite Kraft ein.


    Auch gibt es AG, die aus persönlichen Gründen, nur Marionetten suchen.
    Mögen diese Qualifiziert sein, den Anweisungen des Chefs haben Sie sich
    zu Beugen, mögen die Entscheidungen noch so Widersinnig sein.


    Zudem, aus welchen Gründen der Te nicht gewollt wird, ist hier nicht
    dargelegt.


    Man kann natürlich Spekulieren.


    Ist er seinem direktem Vorgesetzten ein Dorn im Auge, weil er über
    Qualifikationen verfügt, die ihn dann schlecht aussehen lassen?
    Beispiele gibt es genug.


    Liegt es in seinem persönlichem Verhalten? Häufige, Krankheitsbedingte, Fehltage?
    Kritisiert er unbegründet an Entscheidungen in seinem Arbeitsbereich?


    Nichtsdestotrotz, hat der TE einen legitimen Anspruch auf Auschöpfung seiner
    rechtlichen Möglichkeiten.

    Hallo,


    als Schwerbehinderter hast einen besonderen Kündigungsschutz.


    Diesen auszuhebeln ist sehr schwer, nicht unmöglich.


    Frag deinen Arbeitgeber, ob er die Zustimmung eingeholt hat.
    Und frage deinen zuständigen Sachbearbeiter, ob eine Anfrage diesbezüglich vorliegt.
    Und zwar bevor du deinen Arbeitgeber fragst.


    Oder weiss dein Arbeitgeber nichts von deiner Schwerbehinderung?


    Zum Betriebsrat:


    bist du in einer Gewerkschaft?


    Wenn ja: möge er sich sputen.
    Manchmal hilft auch der Hinweis auf eine übergeordnete Stelle.:)


    Es bleibt dann auch die Möglichkeit, Rechtsschutz durch die
    Gewerkschaft zu bekommen.


    Wenn nein: kenne ich. Die kümmern sich "nur" um ihre Mitglieder.


    Hast du Arbeitsrechtschutz? Dann direkt einen Anwalt einbringen.


    Sonst bleibt dir nur das selber Zahlen.