ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von BartS1975
Das mache ich mal:
Es handelt sich um drei Verträge:
1. Vertrag zwischen Kunde und Telekom.
2. Auszahlungsvertrag zwischen Kunde und euch.
3. Provisionsvertrag zwischen euch und der Telekom.
Wenn die Telekom (Vertrag 3) plötzlich rückwirkend etwas fordert, das dem Vertrag 2 widerspricht, und ihr akzeptiert das, handelt es sich automatisch um einen Verstoß gegen Vertrag 2.
Dagegen handelt es sich, wenn ihr dem nicht nachkommt, nicht unbedingt um einen Verstoß gegen Vertrag 3. Denn nachträgliche einseitige Änderungen sind rechtlich sehr problematisch, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Nachtrag_%28Vertragsrecht%29
Dem kann ich nur zustimmen und ist exakt auf den Punkt gebracht.
Ob die Telekom wirklich daran interessiert ist, dass sämtliche Auszahlungen nur noch anteilig überwiesen werden, lasse ich mal im Raum stehen. Das die Telekom aber zusätzlich fordert, dass Verträge vor der neuen Abmachung genauso behandelt werden, obwohl eine andere Abmachung mit dem Kunden stattgefunden hat, kann ich schwer glauben und wäre aus meiner Sicht juristisch nicht haltbar.