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Re: Mobilcom - All Net Flat Preissenkung - Recht auf Anpassung bei bestehendem Vertrag?
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Original geschrieben von caudexpflanze
Habe ich hier ein Recht auf eine Preisanpassung bzw. Preissenkung meines bestehenden Vetrages oder gibt es hier eine Art Sonderkündigungsrecht?
Ganz klares Nein.
Zitat
Original geschrieben von caudexpflanze
Oder muss ich jetzt die 24 Monate Vertragslaufzeit aussitzen?
Ja. Einzige Möglichkeit wäre es über Kulanz zu versuchen, was aber wahrscheinlich eher schwierig wird.
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Wer mal sehen will, wie viele bei der Abstimmung dabei waren:
http://dbtg.tv/fvid/1771400
Ich zähl 27. Lag wohl (wie die Tagesschau auch schreibt) am EM-Spiel Deutschland-Italien.;)
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Zitat
Original geschrieben von Opiumbauer
Lieber horstihorsthorst, wärst du so lieb, und gibst mir einen Direktlink dazu?
http://telefon-treff.de/showth…ostid=4841250#post4841250
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Zitat
Original geschrieben von jochenb
Die Sperre war auch früher nicht sinnvoll, da sie immer nur für 6 Monate oder so gültig war und man mußte einen plausiblen Grund angeben, etwa Gefahr für Leib und Sicherheit usw.
Du verwechselt die Übermittlungssperre mit der Auskunftssperre. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Die Übermittlungssperre selbst gilt unbefristet (zumindest in Bayern) und bedarf keinerlei Angabe von Gründen.
Hier eine kurze Info dazu:
http://www.behoerdenwegweiser.…nbeschreibung/33997662504
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Original geschrieben von Opiumbauer
Echt?
Wo denn?
Hier im Forum
Zitat
Original geschrieben von Opiumbauer Es gab da doch mal ein Urteil, was besagte, dass Guthaben unbegrenzt gültig sein müssen...
Es darf nur nicht "gelöscht" werden, dennoch kann eine Karte deaktiviert werden. Man hätte dann nur einen Anspruch auf Auszahlung. Allerdings ging es da auch um aufgeladenes Guthaben. Hier handelt es sich ja offensichtlich um das Startguthaben.
Wie in der SMS steht könnte deine Bekannter die Kündigung ja einfach mit einer Aufladung umgehen. Also alles halb so wild.
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Original geschrieben von TM1
Ich vermute mal, das höchstens 10% der Menschen überhaupt Kenntnis davon hatten und haben (und das ist schon sehr sehr hoch geschätzt) und es wiederum 95% davon schlicht egal ist.
Dann macht doch die Änderung erst recht keinen Sinn. Diejenigen die eine effektive Sperre wollten habe sie bekommen und für die denen es egal ist ändert sich nicht.
Ich habe damals eine Sperre eintragen lassen und möchte, dass diese ohne Ausnahmen bestehen bleibt.
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Original geschrieben von mic30
Warum hat sich eigentlich niemand die letzten 50 Jahre darüber aufgeregt, dass das Abfragen von Adressen bei den Meldeämtern möglich war?
Weil man bei der Anmeldung (bzw. auch später) eine Übermittlungssperre eintragen lassen konnte und damit war die Abfrage nicht mehr möglich. Diese Möglichkeit wird durch das neue Gesetz leider teilweise umgangen.
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Original geschrieben von Sliders
Ist denn eigentlich eine Anfrage durch Firmen kostenlos?
Laut einem teltarif Artikel wird eine Gebühr fällig. Allerdings stehen dort keine Infos über die Höhe derselbigen.
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Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre beim Meldeamt anzufragen wer die Daten verlangt hat und dann die jeweiligen Unternehmen zu kontaktieren um die Löschung der Daten zu verlangen. Dann sollte auch eine erneute Anfrage beim Amt nicht möglich sein, da eine Bestätigung/Berichtigung ja bereits vorhandene Daten voraussetzt.